Versteh ich nicht (Forum)

Herbert, Sunday, 13.12.2020, 18:21 (vor 2012 Tagen) @ harie (ohne R)

Geschützt ist die reine Meldung von Unregelmäßigkeiten oder der Verdacht darauf.
Weitergehende Ermittlungstätigkeiten und Sicherung von Beweisen ist nach wie vor Aufgabe der Ermittlungsbehörden. Die Strafgesetze haben dabei natürlich weiterhin ihre Gültigkeit. Der Mitarbeiter kann natürlich nicht in das Büro des Chefs einbrechen oder sich anderweitig rechtswidrigen Zugang zu vertraulichen Unterlagen verschaffen. Das wäre auch weiterhin ein Kündigungsgrund.
Wenn Du allerdings Kenntnis über Unregelmäßigkeiten hast, die Du auf legalem Weg erlangt hast, dann besteht durch die Weitergabe kein ausreichender Grund mehr zur Kündigung. Und das ist im Gegensatz zu bisher eben anders. Da konntest du wegen Verstoßes gegen vertrags- und arbeitsrechtliche Bestimmungen(z.B. Geheimnisverrat Schweigepflichtverletzung...) gekündigt werden.

Und das lässt sich in einer Beründung durchaus entsprechend darstellen.

Nur muss der Arbeitgeber lt. dem Gesetz eben zusätzlich zu einer Begründung für die Kündigung (war ja bisher auch so) nachwiesen sondern eben auch noch "beweisen" (keine Ahnung wie das gehen soll) dass die Kündigung nicht aufgrund der Meldung erfolgt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion