Versteh ich nicht (Forum)

harie (ohne R), Sunday, 13.12.2020, 12:24 (vor 2007 Tagen) @ Herbert

Das ist ja alles schön und gut, aber es beantwortet meine Frage nicht!


Rio Punto wurde nicht wegen der Enthüllungen entlassen bzw. aktuell läuft kein Arbeitsgerichtsprozess bzgl. Rio Punto. Daher ist Deine Frage, zumindest für diesen Faden des Threads doch beantwortet.


Seh ich auch so.

PS: Wenn ich eine Straftat (in welcher Form auch immer) begehe und z.B. beim >"stehlen" von Dokumenten einen Wachmann erschieße, dann gehe ich mal davon aus, dass >das trotz "neuem Whistle-Blower-Gesetz" trotzdem noch unter Strafe steht. Ob ich >eine Firma vorher erpressen darf und wenn die dann nicht zahlt und ich die Infos >"enthülle", dann die Erpressung nicht mehr strafbar ist, weis ich nicht. Aktuell >geht es, in diesem Faden des Threads, aber darum, dass einem "Enthüller" ja nicht >gekündigt werden darf, nur weil er Misstände an z.B. die Staatsanwaltschaft meldet >soweit ok, aber jetzt soll halt der Arbeitgeber beweisen (wie soll das gehen) >müssen, das er "nicht wegen der Enthüllung gekündigt hat".


Geschützt ist die reine Meldung von Unregelmäßigkeiten oder der Verdacht darauf.
Weitergehende Ermittlungstätigkeiten und Sicherung von Beweisen ist nach wie vor Aufgabe der Ermittlungsbehörden. Die Strafgesetze haben dabei natürlich weiterhin ihre Gültigkeit. Der Mitarbeiter kann natürlich nicht in das Büro des Chefs einbrechen oder sich anderweitig rechtswidrigen Zugang zu vertraulichen Unterlagen verschaffen. Das wäre auch weiterhin ein Kündigungsgrund.
Wenn Du allerdings Kenntnis über Unregelmäßigkeiten hast, die Du auf legalem Weg erlangt hast, dann besteht durch die Weitergabe kein ausreichender Grund mehr zur Kündigung. Und das ist im Gegensatz zu bisher eben anders. Da konntest du wegen Verstoßes gegen vertrags- und arbeitsrechtliche Bestimmungen(z.B. Geheimnisverrat Schweigepflichtverletzung...) gekündigt werden.

Und das lässt sich in einer Beründung durchaus entsprechend darstellen.


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