Versteh ich nicht (Forum)

Herbert, Saturday, 12.12.2020, 20:11 (vor 2008 Tagen) @ grasober
bearbeitet von Herbert, Saturday, 12.12.2020, 20:18

Du meinst also dass man zB einem MA kündigen kann weil zB (angeblich) Geld veruntreut, und vor dem Arbeitsgericht muss dann der MA bewiesen dass dem nicht so ist?
Das stimmt meiner Meinung nach nicht. Meines Wissens muss durchaus der AG in der Lage sein die Gründe aus denen er kündigt auch zu belegen.

Nein, natürlich musst Du, auch jetzt schon, beweisen, dass der Mitarbeiter Geld veruntreut hat wenn Du Ihm kündigst.

Nach dem geplanten Gesetzt musst Du aber dann noch zusätzlich beweisen, dass Du dem Mitarbeiter nicht (auch) deswegen gekündigt hast weil er Misstände in der Firma gemeldet hat. Das meine ich eben mit der Beweislastumkehr. Richtig und klar ist, dass der Arbeitgeber beweisen muss weswegen er kündigt, aber doch nicht, dass er "nicht wegen einer Meldung" kündigt. Das wäre denn eben genau wie von Dir beschrieben genaus so idiotisch wie wenn ein Mitarbeiter beweisen muss, dass er nicht geklaut hat.

Es ist halt immer idiotisch zu verlangen etwas was nicht stimmt zu beweisen. Normalerweise muss jemand der etwas behauptet halt beweisen das es stimmt und nicht umgekehrt. Nach dem Gesetz wäre es halt so, dass der Mitarbeiter sagt "Ich wurde nur wegen der Meldung gekündigt" und dann muss der Arbeitgeber beweisen, das das nicht stimmt. Meiner Meinung nach auch ein falsches Signal.

Da gilt dann für den Arbeitgeber eben nicht die "Unschuldsvermutung".


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