Versteh ich nicht (Forum)

Herbert, Saturday, 12.12.2020, 19:27 (vor 2008 Tagen) @ grasober

Für eine Kündigung braucht man immer gute Gründe, die man ggf auch gerichtsfest nachweisen muss. Daran ändert sich doch nix?

Doch, mit dem Gesetz musst Du als Arbeitgeber nachweisen, dass Du den Whistleblower nicht wegen der Meldung gekündigt hast. Also Beweislastumker, bisher musstest Du einen Grund nennen und der Mitarbeiter musst beweisen, dass der Grund nicht stimmt, dann braucht es einen Grund und eben den "Beweis" (keine Ahnung wie das gehen soll) das Du als Arbeitgeber die Entscheidung nicht aufgrund der Meldung getroffen hast.


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