Versteh ich nicht (Forum)
Ich glaube wenn ein berechtigter Kündigungsgrund vorliegt und belegt ist, dann dürfte das in der Praxis ausreichen als Nachweis dass nicht wegen dem Wistleblowing gekündigt wurde.
Ich glaube wenn ein berechtigter Kündigungsgrund vorliegt und belegt ist, dann dürfte das in der Praxis ausreichen als Nachweis dass nicht wegen dem Wistleblowing gekündigt wurde.
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