Versteh ich nicht (Forum)

grasober, Saturday, 12.12.2020, 20:22 (vor 2007 Tagen) @ Herbert

Ich glaube wenn ein berechtigter Kündigungsgrund vorliegt und belegt ist, dann dürfte das in der Praxis ausreichen als Nachweis dass nicht wegen dem Wistleblowing gekündigt wurde.


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