Vorzugsaktien - Stimmrecht ja/nein (Forum)

Herbert, Sunday, 02.07.2017, 11:37 (vor 3213 Tagen) @ harie

Es sind 2 Jahre nach §140(2) AktG.
Daher war dieses Stimmrecht bereits im April 2014 erwachsen.

Seine Vorzugaktien ohne Stimmrecht sind mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der
Verteilung des Bilanzgewinns im gleichen Verhältnis ausgestattet, dass
auf alle Vorzugsaktien ein Betrag in Höhe von jährlich 10.000,OO € ausbezahlt
werden muss, bis ein Gesamtbetrag von insgesamt 100.000,OO € erreicht ist.
Aktuell bestünde also ein Rückstand von max. 60.000 €.

Also ich sags mal so.
Der Vorzug ist nicht die Welt und wäre locker auszugleichen wenn man es wollte.
Aber das Stimmrecht in der KGaA spielt überhaupt keine Rolle um sich da jetzt einen großen Kopf zu machen.

Und Du bist Dir sicher, dass die Vorzugsaktien nicht, nach einer gewissen Zeit ohne Zahlung, in normale Aktien gewandelt werden? Bin hier kein Experte, daher frage ich mal nach den § im AktG (oder wo auch immer das steht), da dieses Thema, gerade bei Einstieg eines neunen/zusätzlichen Investors doch recht schnell relevant werden kann.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion