heute ist freitag, der 30.6. (Forum)
musste ich glatt anrufen: grauer Kasten unten... die Zahl stimmt ja nicht (49%)
Zahl stimmt schon. 49% + 11%
Das Stimmrecht der 11% Vorzugsaktien ist nur temporär. §140(2) AktG
Das heißt, er hat für die 11 % Vorzugsaktien nur ein Stimmrecht, solange die Gesellschaft mit dem "Vorzug" im Rückstand ist.
Ist das der Fall oder ist das alles hinfällig, weil eh kein Bilanzgewinn ausgewiesen wird? Hat er somit auch kein Stimmrecht für seine 11 % Vorzugsaktien und es bleibt bei seinen 40 % und er hat letztlich auch in der KG nichts zu melden?
Oder greift das, was sinngemäß mal in der Süddeutschen stand: dass, wenn sein "Vorzug" 3 Jahre nicht befriedigt wurde, das Stimmrecht eintritt, bis die Nachzahlung auf den Vorzug (für die 3 Jahre plus den aktuellen) geleistet wurde?
