heute ist freitag, der 30.6. (Forum)

harie, Friday, 30.06.2017, 23:06 (vor 3209 Tagen) @ Commander
bearbeitet von harie, Friday, 30.06.2017, 23:15

http://www.br.de/themen/sport/inhalt/fussball/amateurfussball/wie-gehts-weiter-bei-den-loewen-100.html

musste ich glatt anrufen: grauer Kasten unten... die Zahl stimmt ja nicht (49%)


Zahl stimmt schon. 49% + 11%
Das Stimmrecht der 11% Vorzugsaktien ist nur temporär. §140(2) AktG


Das heißt, er hat für die 11 % Vorzugsaktien nur ein Stimmrecht, solange die Gesellschaft mit dem "Vorzug" im Rückstand ist.

Ist das der Fall oder ist das alles hinfällig, weil eh kein Bilanzgewinn ausgewiesen wird? Hat er somit auch kein Stimmrecht für seine 11 % Vorzugsaktien und es bleibt bei seinen 40 % und er hat letztlich auch in der KG nichts zu melden?

Oder greift das, was sinngemäß mal in der Süddeutschen stand: dass, wenn sein "Vorzug" 3 Jahre nicht befriedigt wurde, das Stimmrecht eintritt, bis die Nachzahlung auf den Vorzug (für die 3 Jahre plus den aktuellen) geleistet wurde?

Es sind 2 Jahre nach §140(2) AktG.
Daher war dieses Stimmrecht bereits im April 2014 erwachsen.

Seine Vorzugaktien ohne Stimmrecht sind mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der
Verteilung des Bilanzgewinns im gleichen Verhältnis ausgestattet, dass
auf alle Vorzugsaktien ein Betrag in Höhe von jährlich 10.000,OO € ausbezahlt
werden muss, bis ein Gesamtbetrag von insgesamt 100.000,OO € erreicht ist.
Aktuell bestünde also ein Rückstand von max. 60.000 €.

Also ich sags mal so.
Der Vorzug ist nicht die Welt und wäre locker auszugleichen wenn man es wollte.
Aber das Stimmrecht in der KGaA spielt überhaupt keine Rolle um sich da jetzt einen großen Kopf zu machen.


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