wäre dann auch dabei...Fasching? (Forum)

ex-mitglied, Saturday, 30.01.2016, 09:56 (vor 3731 Tagen) @ Herbert

Servus,

dann noch mal ganz ohne Smily und für jeden Verständlich:

1. Gemeinderatsmitgliedern ist eine Enthaltung verboten (hat Vor- und Nachteile). Der Hauptgrund ist, dass sich beim Amt des Gemeinderatsmitglied jeder so informieren soll, dass er eine Entscheidung treffen kann. Mir ging es nur darum darzustellen, dass es noch andere, wichtigere, Bereiche gibt in denen Enthaltungen bei Abstimmungen sogar verboten sind.

Dann mein aufrichtiges Beileid allen Gemeinderatsmitgliedern. Aber danke für die Information, dann weiß ich ja dass ich mich nie für sowas aufstellen lassen würde - abgesehen davon, dass mich Querkopf wahrscheinlich sowieso niemand als Gemeinderat wählen würde ;-)

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2. Die Regelung "Mehrheit der abgegebenen Stimmen" wäre mir auch lieber, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob eine solche Regelung bei Satzungsänderungen erlaubt ist und nicht gesetzlich, analog zu den 75%, fest geregelt wird.

Mei, es gibt ja bei uns zumindest gottseidank auch Parlamente, die neue Gesetze erfinden oder Gesetze ändern, weil die alten vielleicht nicht ganz richtig waren…

3. Bei der Abstimmung zur Satzungsänderung war ich bis zuletzt nicht sicher wie ich abstimmen soll, aber ich hab mich dann doch kurz vor der Abstimmung entschieden. Eine Enthaltung wäre für mich keine Option gewesen. Irgendwie hätte ich damit das Gefühl mich aus der Verantwortung zu stehlen. Aber evtl. gibt es auch mal Themen von denen man keine Ahnung hat oder zu wenig Fakten vorliegen um eine Entscheidung treffen zu können und dann wäre die Option "Enthaltung" auf jeden Fall wünschenswert.

die Qual der Wahl ehrt Dich natürlich, ganz ehrlich. und das mit der Verantwortung würde ich halt anders verstehen: das zur Wahl erscheinen zeigt ja schon, dass man Verantwortung für die Entscheidung übernehmen will, aber es wäre ja auch eine - nicht unwichtige - Aussage, durch Enthaltung mitzuteilen, dass man mit dem zur Wahl stehenden Alternativen noch nicht einverstanden ist.

4. Das Beispiel der "Satzungsänderung" in meinem Post ist die Regelung für Gemeinderatsmitglieder abgeändert auf "Mitglieder".

5. Mein Post war, humorvoll gedacht, aber anscheinend hast Du auf Boxhandschuhen geschlafen. ;-)

ja, sorry du hast schon recht. Aber ich fand einerseits das Thema schon recht interessant und wichtig, andererseits wollte ich endlich mal die Gelegenheit nutzen, dir eins wegen dieser Zeitungen reinzuwürgen :-D

Dolly, bitte dem Herrn hier ein Getränk seiner Wahl, und bitte die Salz-Nüsschen auffüllen ...


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