Thema Vereinsausschluss (Forum)
Es steht jedem Mitglied frei, einen wohlbegründeten und belegten Antrag an den Verein, respektive Ehrenrat zu stellen.
Nachdem es diese Disziplinarordnung gibt, sollte die auch für Hr. Schnell gelten. Wenn er also massiv dagegen verstoßen hat, und davon gehe ich bei dem im Raum stehenden Vorwurf aus, sollte man dann auch entsprechend reagieren. Reagierst du darauf nicht, kapieren es die Herrschaften samt Hell, und Konsorten nie, dass es nicht ihr Verein ist und sie nicht ungestraft machen können was sie wollen. Dabei ist es doch vollkommen unerheblich, ob sie etwas auf die Reihe bringen, ob irgend etwas genug Strafe wäre.
Nur bedingt richtig, lt. Satzung kann der Ehrenrat selbstständig Tätig werden, bzw. bei Streitigkeiten gem §14.2 Punkt a auf Antrag einer Person, unter Berücksichtigung von § 7.6.
D.h. nicht jeder kann einen Antrag stellen, sondern nur betroffenen Mitglieder und vor dem Vereinsausschluss gibt es noch paar andere Disziplinarmaßnahmen.
bzw. Friedhofstribüne
Außerdem kommt doch sowieso ein Antrag auf der MV. Damit käme man dem aktiv zuvor.
Also die MV hat damit überhaupt nichts zu tun oder zeige mir den Passus in der Satzung, der besagt, dass Mitglieder einen solchen Antrag bei der MV stellen können...
