Völlig abstruses Gedankenspiel zur Erhöhung der KapazitätGWS (Forum)

Nikiforov, Wednesday, 03.02.2021, 15:09 (vor 1953 Tagen) @ Chris (aus WS)

Das mit dem gleich hoch bauen gilt vereinfacht gesagt dann, wenn es keinen Bebauungsplan gibt. so weit ich weiß, gibt es fürs Sechzger einen Bebauungsplan, der den Bestand festgeschrieben hat. Befreiungen vom Bebauungsplan sind nur in geringfügigem umfang und unter Wahrung nachbarlicher Interessen möglich - d.h. die Nachbarn müssten zustimmen. Oder man ändert den Bebauungsplan, wo aber dann im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auch den Widersprüchen Tür und Tor geöffnet ist.

Verstehe, danke. Wäre also ein sehr, sehr dickes Brett, das dann wohl wenn überhaupt tunlichst erst nach erfolgtem Ausbau angebohrt werden sollte. Dann macht das bisher Geplante/Kommunizierte auch völlig Sinn, alles andere wäre riskant.


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