Völlig abstruses Gedankenspiel zur Erhöhung der KapazitätGWS (Forum)
Das mit dem gleich hoch bauen gilt vereinfacht gesagt dann, wenn es keinen Bebauungsplan gibt. so weit ich weiß, gibt es fürs Sechzger einen Bebauungsplan, der den Bestand festgeschrieben hat. Befreiungen vom Bebauungsplan sind nur in geringfügigem umfang und unter Wahrung nachbarlicher Interessen möglich - d.h. die Nachbarn müssten zustimmen. Oder man ändert den Bebauungsplan, wo aber dann im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auch den Widersprüchen Tür und Tor geöffnet ist.
