Für mich gibts da nur eine Konsequenz (Forum)
Nein tut es nicht!
Eigentum und Besitz Art 14 GG, kann durch Gesetze und dazu gehört das Denkmalschutzgesetz, eingeschränkt werden. Ebenso kann Grund und Boden in das Gemeineigentum überführt werden.
Grundlage hierzu Denkmalschutzgesetz Artikel 4 und 18(1).
