Denkmalschutz in Giesing! (Forum)
Ja.
Zwar sinnlos, aber eigentlich sollte auf
Art. 14 Abs. 2 GG:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
und
Art. 158 Bayerische Verfassung:
Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit. Offenbarer Mißbrauch des Eigentums- oder Besitzrechts genießt keinen Rechtsschutz.
schon hingewiesen werden.
