Denkmalschutz in Giesing! (Forum)

BlueMagic, Monday, 04.09.2017, 15:02 (vor 3157 Tagen) @ Z*

Ja.

Zwar sinnlos, aber eigentlich sollte auf

Art. 14 Abs. 2 GG:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

und

Art. 158 Bayerische Verfassung:
Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit. Offenbarer Mißbrauch des Eigentums- oder Besitzrechts genießt keinen Rechtsschutz.

schon hingewiesen werden.


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