jetzt nur mal als Beispiel (Forum)
wenn ich bei allem was ich in den letzten 51 Jahren so angestellt habe erwischt und vor Gericht gelandet wäre, wäre ich auch vorbestraft.
Weiss ja nicht ob hier nur Heilige sind, man denke an, Steuerhinterziehung (das Arbeitszimmer das es nicht gibt oder den PC der natürlich rein beruflich genutzt wurde), ne besoffene Schlägerei, den anderen was weiss ich geheissen usw. Evtl wird es aber den ein oder anderen hier geben, bei dem das auch so wäre.
Nun stelle man sicher weiter vor, man ist dann auf dem Spiel und übertreibt es wieder mal besoffener Weise. Nun gehts in den Bau und da trifft man nicht etwa auf Leute die einem auch ein anderes Wertebild vermitteln können sondern auf seinesgleichen mit deinem gehörigen Hass auf alles und jedes.Nach einem Jahr und 5 Monaten kommt man dann raus und wie geht es nun weiter? Was hat so ein Strafe für einen Zweck, sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft als Ganzes? Die Reflexe kann ich nachvollziehen, aber sinnvoll ist dieses Urteil wohl trotzdem kaum
Du redest hier ja nicht von schweren Straftaten.
Aber ja. Wer das tut weiß, dass er gegen Gesetze vertößt. Er geht also das Risiko ein erwischt zu werden. Und wenn dem so ist, dann liegt es doch an jedem selbst ob er das künftig lässt oder nicht. Und jedes Vergehen ist ja auch nicht gleich mit Knast bedroht bzw wird zur Bewährung ausgestzt im Glauben an einen Lerneffekt.
Aber wenn 1 Jahr und 9 Monate zusammen kommen, dann waren das sicher keine Kavaliersdelikte oder kleine Ausrutscher.
Abgesehn davon sollte man von einem 30-Jährigen schon erwarten können dass er weiß was bei einem bestimmten Verhalten auf ihn zukommen kann.
Wer in der Stadt 30 km/h zu schnell fährt bekommt eine Strafe und einen Punkt mit dem Hinweis, dass er bei erneuter Überschreitung von mehr als 26 km/h innerhalb von einem Jahr den Schein für 1 Monat abgeben muss. Also gewissermaßen Bewährung als Schuß vor den Bug. Eine weitere Fahrt mit Üertretung von 26 km/h selbst führt also nicht zum Führerscheinentzug. Aber halt in der Summe mit der anzumehmenden Uneinsichtigkeit oder Unbelehrbarkeit.
Also ich seh da zwar schon eine übertriebene Ausdrucksweise von Gericht und Staatsanwältin. Aber in der Summe das Urteil selbst als schon nachvollziehbar.
