Neues aus der SZ von morgen (Link zum Online-Artikel) (Forum)

Commander, Thursday, 23.11.2017, 10:21 (vor 3079 Tagen) @ my ! mind

All den Mist, den der Mensch angestellt hat, hier aufzuzählen, wäre doch unnötig: Rufschädigung, vereinsschädigendes Verhalten, Erpressung u.s.w.

Und wenn es für eine fristlose KÜndigung nicht reicht, weil er keine explizite Vertragsverletzung begangen hat, so muss doch der Vertrag ordentlich gekündigt werden können.

Das muss doch immer möglich sein - bei einem Verein, wenn ein anderer Vorstand da ist, genauso wie bei einem Staatsvertrag, wenn eine andere Regierung gewählt worden ist.

Die Kooperation hat sich als unfruchtbar erwiesen und wird deshalb von einer Vertragspartei gekündigt. Fertig!


Seltsames Rechtsverständnis, das muss ich schon sagen. Übrigens sind auch völkerrechtliche Verträge (oder "Staatsverträge") nicht kündbar nur weil die Regierung wechselt. Wer hat Dir denn das erzählt?

Und genauso ist auch ein zivilrechtlicher Vertrag nicht einfach nur deshalb kündbar weil eine Partei die Lust verliert. So funktioniert das Leben halt nicht.

Wenn's so einfach wäre, dann hätte der Ismaik einen schlechten Vertrag und dann würde das auf den 40 Seiten Bericht schon irgendwo stehen.

Wenn er Rufschädigung, vereinsschädigendes Verhalten, Erpressung begangen hätte und man daraus eine ausserordentliche Kündigung ableiten wollte, dann hätte das auch unverzüglich erfolgen müssen. So mit 6 Monaten Verzögerung funktioniert das nicht mehr.

Ich hab jetzt keine Lust, mich in die Juristerei zu vertiefen, aber mit Verlaub: Ganz prinzipiell muss bei jedem Vertrag die Möglichkeit einer Kündigung bzw. Vertragsaufhebung bestehen.

Wenn heute ein Vertrag geschlossen werden soll, bei dem auch noch die 3. und 4. Generation daran gebunden ist und ich nicht weiß, ob diese Nachkommen (egal ob in der Familie, in einem Unternehmen oder einem Staat) bereit sind, diesen Vertrag zu erfüllen bzw. zu akzeptieren, dann kann man keine Verträge mehr schließen.


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