Dolly ist hoffentlich nicht als Praktikantin beschäftigt? (Forum)

Schwabinger, Friday, 08.01.2016, 14:49 (vor 3745 Tagen) @ HHeinz

Das gilt doch nur wenn dass (freiwillige) Praktikum länger als 3 Monate dauert. Meiner Meinung nach reicht dieser Zeitraum aus wenn man wirklich mal in die "Berufswelt reinschnuppern" will.

Genauso ist es, freiwillige Praktika bis 3 Monate fallen nicht unter das Mindestlohngesetz, danach wird (berechtigterweise) der Mindestlohn fällig.
Pflichtpraktika (z.B. auch von der Uni aus) können länger dauern, bei uns in der Firma in der Regel 20 Wochen. Und da gibt es weiterhin nur 500 Euro im Monat.


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