Die einfachen Fragen bleiben meist unbeantwortet... (Forum)
Warum schreibt man die Zustimmungspflicht der MV nicht in die Satzung der GmbH?
... warum man es nicht einfach in der Satzung der GmbH analog dazu vermerkt,
Bis auf das Thema Tochtergesellschaften der Tochtergesellschaft - siehe vorheriger Post von mir - ist es absolut ausreichend was in der e.V. Satzung geregelt ist - von dem Thema "im Innenverhältnis" mal abgesehen.
Das ganze noch mal in der GmbH Satzung zu ändern mag im ersten Moment sinnvoll sein, aber wenn der e.V. hier andere Gremien mit einbeziehen möchte (z.B. wirklich den Verwaltungsrat als Kontrollgremium für alle Abstimmungen in der Stadionbetreibergesellschaft zusätzlich zum Präsidium einbinden), dann braucht es halt immer eine Satzungsänderung der GmbH-Satzung und das geht nur so lange der e.V. nicht weniger als 75% der Anteile hält, danach nur noch mit dem / den anderen Gesellschaftern.
Aber ja, wenn die geplante Satzung zur Verfügung stehen würde könnte man konstruktiver darüber diskutieren als über ein paar Stichpunkte auf einem A4 Blatt.
