Keine Kündigung des Kooperationsvertrags (Forum)

tomtom, Monday, 18.12.2017, 13:53 (vor 3059 Tagen) @ Busfahra_

Danke, eine vernünftige und verständliche Einordnung.

1. Weil sie auf Entscheidungen der MV offenbar einen Scheiss geben.


Äh... nein! Denn verantwortlich und am Ende auf haftbar sind die Mitglieder der Vereinsgremien. Und wenn ein Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Kündigung des Kooperationsvertrags mit erheblichen Risiken verbunden wäre, ist diese Entscheidung absolut nachvollziehbar. Ich habe dem Antrag auf der MV auch zugestimmt, aber ich muss am Ende nicht meinen Arsch hinhalten.

2. Weil eine weitere Möglichkeit der Insovenz der KgaA vertan würde und man ganz offensichtlich entweder mit Ismaik weiter machen will oder sich den nächsten Investorenwichser an Bord holen will, jedenfalls aber an der Firma festgehalten werden soll und man sich nicht davon befreien will.


Was hat die Kündigung des Kooperationsvertrags mit einer Insolvenz der KGaA zu tun?
Mal ganz abgesehen davon, dass man den Ismaik durch eine Insolvenz ja auch nicht zwingend los wäre. Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens führt ja nicht zwangsläufig zur Abwicklung der betroffenen Firma.

3. weil man sich lieber einen Verfahren zu 50+1 mit ungewissem Ausgang stellen will, anstatt pro aktiv zu handeln


Die Anteile hätte der Ismaik ja trotzdem behalten, auch wenn der Kooperationsvertrag gekündigt worden wäre. Und seine Klage gegen 50+1 hätte er mit Sicherheit nicht zurückgezogen.


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