Keine Kündigung des Kooperationsvertrags (Forum)

Schindluder, Monday, 18.12.2017, 13:31 (vor 3061 Tagen) @ Busfahra_

1. Weil sie auf Entscheidungen der MV offenbar einen Scheiss geben.


Äh... nein! Denn verantwortlich und am Ende auf haftbar sind die Mitglieder der Vereinsgremien. Und wenn ein Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Kündigung des Kooperationsvertrags mit erheblichen Risiken verbunden wäre, ist diese Entscheidung absolut nachvollziehbar. Ich habe dem Antrag auf der MV auch zugestimmt, aber ich muss am Ende nicht meinen Arsch hinhalten.

äääh doch. Warst anscheinend doch nicht so ganz da bei der MV. Die ZUstimmung durch den VR war als Formalie gedacht um dem Präsidium Rückendeckung zu gaben: O-Ton Ulla: "ok, 6 Monate aber dann ist das Ding zu kündigen! Soll heisst müssen wenn man kann und gekonnt hätte man. Das Argument mit der Haftung ist so tendenzös wie falsch. Es kommt in diesem Fall nie zu einer Haftung, weil das oberste Gremium dies beschlossen hat und eine Handlungsanweisung ausgesprochen hat

2. Weil eine weitere Möglichkeit der Insovenz der KgaA vertan würde und man ganz offensichtlich entweder mit Ismaik weiter machen will oder sich den nächsten Investorenwichser an Bord holen will, jedenfalls aber an der Firma festgehalten werden soll und man sich nicht davon befreien will.


Was hat die Kündigung des Kooperationsvertrags mit einer Insolvenz der KGaA zu tun?
Mal ganz abgesehen davon, dass man den Ismaik durch eine Insolvenz ja auch nicht zwingend los wäre. Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens führt ja nicht zwangsläufig zur Abwicklung der betroffenen Firma.

Die hätte vermutlich dazu geführt, dass Ismaik Darlehen nicht verlängert hätte. Sich jedenfalls so auf den Schlips getreten gefühlt hätte, dass eine Insolvenz zumindest wieder greifbar gewesen wäre. Siehe auch Begründung in der AZ.

3. weil man sich lieber einen Verfahren zu 50+1 mit ungewissem Ausgang stellen will, anstatt pro aktiv zu handeln


Die Anteile hätte der Ismaik ja trotzdem behalten, auch wenn der Kooperationsvertrag gekündigt worden wäre. Und seine Klage gegen 50+1 hätte er mit Sicherheit nicht zurückgezogen.

Hätte er können, aber hätte er das wollen? Es wäre zumindest ein Versuch gewesen, brauchen wir aber scheinbar nicht. Da warten wir lieber weiter wie die Deppen ab und der feine Herr Isamik treibt uns weiter vor sich her


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