Gut recherchierte Fakten zum umstrittenen Antrag auf der MV (Forum)

harie, Thursday, 27.07.2017, 13:12 (vor 3181 Tagen) @ ludwigshafener löwe

Wie kann man sowas nur unterschreiben? Schneider und Maget...vielen Dank nochmal!

+ Aufsichtstrat des e.V. von 2011 der seine Zustimmung gegeben hat, sovui Zit muaß sei.


Entscheidend ist zu Allererst das Signal, das man mit der Zustimmung zu diesem Antrag aussendet. Und zwar dahingehend, dass man das Präsidium aus der persönlichen Haftung nimmt und hinter einer Kündigung steht. Mehr ist bisher noch nicht passiert.

Man wird sehn ob ganz oder nur in Teilen gekündigt wird.
Fakt ist, dass dieser Vertrag so wie er ist, definitiv nie hätte unterzeichnet werden dürfen, und deshalb so nicht bestehen bleiben kann. Das ist völlig ausgeschlossen.

Eine Kündigung braucht hier weder Grund noch Frist, da es sich um einen Vertrag handelt der nicht unter den Verbraucherschutz fällt. Damit ist er m.E. unter §723 ff BGB einzuordnen.
Dennoch ist es im Hinblick auf einen Rechtsstreit sicher von Vorteil Gründe zu haben die es ja gibt.


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