Aber sicher doch liebe Justitia (Forum)

Anwalt, Friday, 10.06.2016, 22:51 (vor 3592 Tagen) @ Justitia

http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html

Ein 51-jähriger Mann, der die sexuellen Dienste einer 15-Jährigen gegen Bezahlung in Anspruch nimmt, ist in Deutschland ein Fall für die Justiz.


Sie war aber offenbar bereits 16 Jahre alt. Und damit spielt bei beiderseitigem Einvernehmen das Alter keine Rolle mehr. Er hätt sie halt einfach ned dafür bezahlen dürfen.


https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html
Das diesbezügliche Schutzalter wurde von 16 auf 18 Jahre angehoben.

Jetzt kann der Anwalt nur noch auf Liebe plädieren.

Besten Dank für die Bestätigung.

Lag eine Ausnutzung einer Zwangslage vor? Nein.
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

Absatz 2 beschreibt den von mir angeführten Straftatbestand.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

Absatz 3 beschreibt die Altersgranze von 16 Jahren.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion