Gesetzlich ist das klar geregelt (Forum)
http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html
Ein 51-jähriger Mann, der die sexuellen Dienste einer 15-Jährigen gegen Bezahlung in Anspruch nimmt, ist in Deutschland ein Fall für die Justiz.
Sie war aber offenbar bereits 16 Jahre alt. Und damit spielt bei beiderseitigem Einvernehmen das Alter keine Rolle mehr. Er hätt sie halt einfach ned dafür bezahlen dürfen.
