Gesetzlich ist das klar geregelt (Forum)

Pius, Thursday, 09.06.2016, 17:27 (vor 3594 Tagen) @ Rosenheimer Löwe

Trotzdem man sich fragen muss, wie es dazu kommt, dass eine 16-Jährige sich über das Internet prostituiert oder prostituieren lässt oder lassen muss: Man muss das Angebot nicht annehmen.

Kann man nur spekulieren, was das Mädel dazu getrieben hat.

Jetzt könnte man darüber philosophieren, dass jedes siebte Kind in Deutschland auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist.

Die Wahrscheinlichkeit, dass im Landkreis Starnberg eine 16-Jährige auf die Idee kommt, ihr Taschengeld auf diese eher unapettitliche Weise aufzubessern, ist, so nehme ich an, ungleich geringer, als im Nürnberger Hinterland.

Aber klar ist selbstverständlich auch: Der Herr mit dem Stiernacken hätte einfach die Füße still halten können.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion