Rückfrage wegen OMG/db24, Meldung vom Influentsser (Forum)

lustiger_hans, Sunday, 16.11.2025, 17:21 (vor 108 Tagen) @ tomtom

Nein, es gilt die Pressefreiheit und die gilt auch für diesen Herren. Und das ist gut so.

Das bedeutet aber nicht, dass ich jemanden, der mich um viel Geld verklagt (und auch so einen Haufen Probleme macht), auf meinem Grund und Boden dulden muss. Das bedeutet lediglich, dass er vom Bürgersteig aus weiter seinen Kram schreiben darf. Und das hat ja auch keiner bestritten.

Apropos Herbert, der könnte vielleicht etwas dagegen tun, dass bei mir im Haus gestern alle Briefkästen trotz von ca. 95 Prozent der Mitbewohner:innen mitgeteiltem Hinweis „Keine kostenlosen Zeitungen einwerfen“, mit seinem Anzeigenblatt bestückt waren. Das muss nicht sein.

Kostenpflichtig zurückschicken kann Wunder bewirken.....


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