Korrektur Vorkaufsrechte (Forum)
Interessant wäre in diesem Zusammenhang: Wie würde ein solches Vorkaufsrecht dann gezogen werden können?
Ich gehe eben davon aus, dass wir als gemeinnütziger Verein nicht einfach Anteile an einer Kapitalgesellschaft kaufen können, oder? Vor allem geht es dabei ja nicht im ein paar Kröten. Bleiben wir mal bei deinen 60 Millionen + x. Als Verein wohl nicht möglich? Vereins- und Steuerrechtler vor!
Bliebe also, alleine auf Grund der Summe, nur, die Anteile mit einem Partner (also einem neuen Investor
) zu kaufen. Da frage ich mich: Kann man das Vorkaufsrecht in dieser Form ausüben? Man würde ja quasi die Anteile "für einen Dritten" kaufen. Denn dieser Dritte könnte das Vorkaufsrecht ja nur über den eV ausüben, allerdings mit dem Ziel diese direkt an einen Dritten zu übergeben. Weiß jemand ob das in der Konstellation überhaupt geht?
