Das geht erfahrungsgemäß nur durch ein Anwaltsschreiben (Forum)
Der Verein hätte ja, aber die Gesellschaft?
Aber es geht hier ja um den e.V. Und deren Haus- und Hofjurist hat ja eher nicht den Ruf, eine juristische Ikone zu sein
. Falls der, den ich meine, da immer noch aktiv ist.
