hierzu genau! (Forum)

Joerg ⌂, Wednesday, 20.03.2019, 11:03 (vor 2686 Tagen) @ Joerg

aus der satzung der TSV München von 1860 GmbH & Co. KG aA:
§7 Absatz 3
Bei einer Kapitalehöhung kann die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von § 278 Abs, 3 AktG i.V.m, § 60 Abs. 2 AktG bestimmt werden
und
§7 Absatz 4
Ausgabe, Form und Inhalt der Aktienurkunden bestimmt die perönlich haftende Gesellschafterin.³ § 7 Absatz 5
Der Anspruch der Kommanditaktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien wir ausgeschlossen.

und vielleicht noch interessant:
§ 10 Kündigung der persönlich haftenden Gesselschafterin
§10/1 Die ordentliche Kündigung der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gessellschafterin ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr jeweils zum Jahresende, frühestens jedoch zum 30.06.2004 zulässig

also bei etwas willen hätte man den laden schon dich machen können, aber natürlich (§ 10/4) hätte dann der hasan als persönlich haftender weitermachen können
hasan ismaik gmbh &co kg aa

zun thema gesellschafterversammlungen regelt die satzung der firma genau wie das zu geschehehn hat, beschlüsse werden mit einfacher mehrheit gefasst, wer nich kommt wird ersetzt, vorsitzende des aufsichtsrats keine zeit, stellvertreter übernimmt, der auch keine zeit, einer wird gewählt etc.

naja rechtschreibefehler (commander) darf derjenige der sie findet behalten


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