Satzungsänderung beim BFV trifft Ismaik ins Mark? (Forum)

friedhofstribüne, Tuesday, 22.05.2018, 19:33 (vor 2917 Tagen) @ Herbert

Damit ist die Horrorvereinbarung aus dem Kooperationsvertrag, die dem e.V. verbietet eine Herrenmannschaft oberhalb der Bayernliga (selbst im Insolvenzfall der KGaA) anzumelden wohl vom Tisch. Ismaik muss sich mit dem e.V. für eine Lizenz vertraglich einigen. Im Fall der Insolvenz der KGaA fiele das Spielrecht automatisch an den e.V. zurück.


Der Kooperationsvertrag ist sicherlich problematisch, aber eine Weitergabe der Lizenz ist ja nicht verboten. Allerdings greift der Kooperationsvertrag sehr stark in die Eintscheidungen des e.V. ein und da fällt mir folgendes in der Satzung des BFV auf:

"Ein Verein kann nur am Spielbetrieb des BFV teilnehmen, wenn er rechtlich unabhängig ist, das heißt auf ihn kein Rechtsträger einen rechtlich beherrschenden oder mitbeherrschenden Einfluss ausüben kann, über eine eigene Fußballabteilung verfügt und sportlich für die Teilnahme an einer Spielklasse qualifiziert ist."

Dazu drei Fragen:

@Herbert. Ist das nicht einfach der verklausulierte Passus zur 50:1 Regelung?

@Sacklzement. Bei einem Aufstieg in die dritte Liga greift doch eine Satzungsänderung des BFV für die 1.Mannschaft nicht mehr, oder? Außerdem hat sich HI doch bereits vor langem mit dem e.V. über die Lizenz vertraglich geeinigt. Die Rückübertragung des Spielrechts bei Insolvenz der KGaA klingt aber dadurch tatsächlich abgesicherter.


Könnte eigentlich der Vorstoß bzgl. der Rückeingliederung der U21 in den e.V. mit dieser Satzungsänderung etwas zu tun haben? Mir ist eh nicht klar, warum das U21 Thema jetzt unbedingt aufs Tablett muss.


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