Satzungsänderung beim BFV trifft Ismaik ins Mark? (Forum)

Sacklzement, Tuesday, 22.05.2018, 15:04 (vor 2943 Tagen) @ Kraiburger

Nein, du darfst deine Profiaktivitäten selbstverständlich weiter in einer eigenen Kapitalgesellschaft führen. Wird auch immer mehr gemacht. Mitglied im Verband und damit Lizenznehmer kann jedoch nur der e.V. sein. Mit dem muss sich die Kapitalgesellschaft vertraglich auf eine Weiterübertragung der Lizenz einigen. Die Kapitalgesellschaft selbst kann nicht mehr wie bisher Lizenznehmer beim Verband sein.

Das ist ein Hammer für Hasan.

Ich verstehe die Änderung nicht ganz.


Der Lizenznehmer darf zukünftig nur ein Verein sein?

Selbst in den Profiligen darf doch nur ein Verein eine Lizenz beantragen, nicht aber die ausgegliederte Kapitalgesellschaft. Daher musste ja Leipzig auch dringend einen Verein gründen?


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