Gleicht sich doch aus (Forum)
Der bläht sich wegen der Überhang- und Ausgleichsmandate auf. Die CSU hat in Bayern alle Direktkandidaten durch bekommen. Das sind jetzt mehr Abgeordnete, als ihnen aufgrund der Zweitstimmen zustehen würden. Da man aber einem mit Erststimmen direkt gewählten Kandidaten nicht sagen kann, dass er draußen bleiben muss, kommen die alle rein. Welchem sollte man auch sagen: "Du nicht!". Dafür müsste man ja wieder wählen lassen. Das ist Konsequenz aus dem Prinzip des Persönlichkeitswahlrechts. Deswegen kommt auch der Herrmann nicht rein. Er war wohl in keinem der Wahlkreise als Direktkandidat aufgestellt, aber über den Listenplatz 1 auf der CSU-Landesliste vermeintlich "abgesichert". Da jetzt aber schon so viele CSU-Direktkandidaten rein gekommen sind und das Zweitstimmenergebnis der CSU überraschend so mies war, verliert er sein Bundestagsmandat.
Früher war es so, dass nur die großen Parteien von dieser Regelung der Überhangmandate profitiert haben, weil kleinere Parteien i.d.R. kaum oder nur ganz wenige Direktmandate erringen. Um diesen Nachteil der kleineren Parteien auszugleichen, hat das BVerfG entschieden, dass die Überhangmandate ausgeglichen werden müssen und zwar so, dass am Ende das Verhältnis der Parteien zueinander im Parlament wieder dem jeweiligen Zweitstimmenanteil entspricht. Wenn also die CDU viele Überhangmandate hat, weil sie mehr Direktkandidaten rein gebracht hat, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen würden, erhalten die anderen Parteien dafür Ausgleichsmandate. Dann stimmt am Ende der Gesamtproporz wieder. Und der Bundestag ist größer geworden.
Kapiert?
Kapiert schon, das mit den Überhang und Ausgleichsmandaten hatte ich sogar mitgekriegt, aber wohl wieder mal nicht richtig aufgepasst bzgl. der Konsequenzen.
Ob ich jetzt unbedingt in Anzahl mehr Abgeordnete brauche, muss ich mir trotzdem noch gut überlegen.
