Präsidentensuche verkommt zum Sinnbild der Planlosigkeit (Forum)
Vorab hätte ich gerne mal belastbare Informationen zur Haftungssituation für kommende Präsidenten des e.V. Seit der mayrhoferschen Präsidentschaft ist diese latente Gefahr irgendwie urplötzlich en Vogue. Wie das die vorhergehenden Präses ohne Haftstrafen geschafft hatten wurde mir dabei aber nie verständlich erklärt.
Also bevor ich hier meine Meinung äußere, hätte ich gerne dazu entsprechende Informationen.
Was meinst Du mit "belastbaren" Informationen?
Ich such jetzt keine Gesetztestexte raus, aber folgendes solltest Du an Infos auch so finden:
1. bei einer GmbH & KgaA haftet die jeweilige Geschäftsführungs-GmbH und nicht die KgaA-Anteilseigner
2. bei der Geschäftsführungs GmbH (wie bei jeder anderen "normalen" GmbH) haften die Gesellschafter nur mit der Einlage (soweit keine Nachschusspflicht, etc. in der Satzung vereinbart ist)
3. der Geschäftsführer der KgaA haftet normalerweise nicht, außer er verschleppt z.B. eine vorhandene Insolvenz
4. Gesellschafter haften (analog zum Geschäftsführer) dann, wenn sie sich in die operative Geschäftsleitung selbst aktiv "einbringen" bzw. diese Geschäftsleitung, auch ohne "offizielles Amt" / Eintrag im Handelsregister wahrnehmen.
