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<title>Die Löwen-Bar - Anlasslose Videoüberwachung von Fanblocks verboten</title>
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<description>Grias God in &quot;Dolly´s Löwen-Bar&quot; für Fans und Freunde des wahren TSV 1860 München!&quot;/&gt;&lt;a href=&quot;&quot;%22%2F%3E%3Ca%20href%3D%22%22</description>
<language>de</language>
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<title>Anlasslose Videoüberwachung von Fanblocks verboten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Genau so mancher &quot;grober Anhaltspunkt&quot; hat schon Gutes bewirkt.<br />
Schau ma amoi und dann seng mas scho <img src="https://loewen-bar.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
</blockquote><p>In diesem Fall wohl eher die &quot;Erweiterung&quot; des Gesetzes in NRW.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 19 Aug 2021 05:31:13 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Herbert</dc:creator>
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<title>Anlasslose Videoüberwachung von Fanblocks verboten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Genau so mancher &quot;grober Anhaltspunkt&quot; hat schon Gutes bewirkt.<br />
Schau ma amoi und dann seng mas scho <img src="https://loewen-bar.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 18 Aug 2021 14:56:04 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>United Sixties</dc:creator>
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<title>Anlasslose Videoüberwachung von Fanblocks verboten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>In Bayern war es ja gerade das Ziel, anlasslos Personenansammlungen filmen zu dürfen. Es könnte ja jeder zu jeder Zeit und überall Straftaten begehen. Dem muss man sofort entschlossen entgegentreten!</p>
<p>Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung dazu führt, dass das in NRW sofort das Gesetz geändert wird. Denn ohne Totalüberwachung, das geht natürlich nicht! </p>
<p>Mich wundert fast, dass sich noch keiner der Verantwortlichen hingestellt hat und öffentlich gejammert hat, dass nun die Sicherheit der Allgemeinheit ganz dolle in Gefahr ist, weil mal Leute jetzt nurnoch filmen darf, wenn tatsächlich eine Straftat zu erwarten ist. Denn das ist ja quasi immer und bei Fußballfans sowieso dauernd!</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 18 Aug 2021 12:19:18 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>lustiger_hans</dc:creator>
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<title>Anlasslose Videoüberwachung von Fanblocks verboten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><a href="https://loewenmagazin.de/landgericht-koeln-anlasslose-videoueberwachung-von-fanblocks-sind-verboten/">https://loewenmagazin.de/landgericht-koeln-anlasslose-videoueberwachung-von-fanblocks-sind-verboten/</a></p>
</blockquote><p>Für Bayern halt nicht so wirklich relevant, da sich § 15 PolG NRW massiv von § 33 PAG Bayern unterscheidet. Vor allem die Formulierung</p>
<p>&quot;Die Polizei kann bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen personenbezogene Daten offen mittels</p>
<p>a) Bildaufnahmen oder Übersichtsaufnahmen oder<br />
b) Übersichtsaufzeichnungen</p>
<p>erheben, wenn dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Örtlichkeit erforderlich ist; &quot;</p>
<p>sollte reichen um bei &quot;unübersichtlichen&quot; Fußballspielen den Fanblock zu filmen. Ob die Formulierung &quot;die gezielte Feststellung der Identität einer auf der Übersichtsaufzeichnung abgebildeten Person ist nur unter den Voraussetzungen der Nr. 1 zulässig.&quot; dann reicht um ein Verwertungsverbot der Videos / Fotos zu erwirken kann ich nicht sagen, aber wenn gefilmt werden darf und wird die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft wohl nach dem Eintritt von &quot;Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten&quot; die Daten auch auswerten dürfen.</p>
<p>Da ist die Formulierung in NRW mit </p>
<p>&quot;Zur Verhütung von Straftaten kann die Polizei einzelne öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen, wenn</p>
<p>    1. an diesem Ort wiederholt Straftaten begangen wurden und die Beschaffenheit des Ortes die Begehung von Straftaten begünstigt, solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden oder<br />
    2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung nach § 8 Absatz 3 verabredet, vorbereitet oder begangen werden &quot;</p>
<p>schon sehr viel strikter ausgelegt auf die &quot;Gegenden&quot; bzw. Orte an denen es häufig zu Straftaten kommt.</p>
<p>Daher ist das Urteil für NRW sicherlich wichtig und richtig aber für Bayern bzw. die anderen Bundesländer (leider) maximal als &quot;grober Anhaltspunkt&quot; interessant.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=478251</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=478251</guid>
<pubDate>Wed, 18 Aug 2021 12:03:20 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>Herbert</dc:creator>
</item>
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<title>Anlasslose Videoüberwachung von Fanblocks verboten</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://loewenmagazin.de/landgericht-koeln-anlasslose-videoueberwachung-von-fanblocks-sind-verboten/">https://loewenmagazin.de/landgericht-koeln-anlasslose-videoueberwachung-von-fanblocks-sind-verboten/</a></p>
<p>Starkes Urteil !</p>
]]></content:encoded>
<link>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=478243</link>
<guid>https://loewen-bar.de/forum/index.php?id=478243</guid>
<pubDate>Wed, 18 Aug 2021 06:50:36 +0000</pubDate>
<category>Forum</category><dc:creator>United Sixties</dc:creator>
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