Interview mit BFV-Präsident Kern (Forum)
war das 2017 auch schon so?
Ja. Im Gegensatz zur 1-3. Liga das kann Antragsrecht auf Zulassung(Lizenz bei 1. 2.Liga) beim BFV nicht vom Verein auf Dritte übertragen werden. Lediglich die Organisation des Spielbetriebs kann auf eine Kapitalgesellschaft übertragen werden unter Berücksichtigung der 50+1 Regel.
