Sport-Genossenschaften - Kanzlei dafür? (Forum)

Theo Ost formerly known as Theo West, Thursday, 23.07.2026, 17:17 (vor 3 Tagen)

Vieleicht sollten sich die Vereinsverantwortlichen mal zur Info den Stadionwelt-Beitrag freischalten. Könnte ja ganz interessant für die Zukunft sein.
Genauso hättte ja auch die Spielbetriebs-GmbH auch eine Spielbetriebs-Genossenschaft sein können. Wurde ja leider nicht in Betracht gezogen. Könnte man aber immer noch umwandeln.
https://www.stadionwelt.de/news/124422/kapital-ohne-kontrollverlust-doch-nicht-ohne-risiko


Oder gleich mit denen Kontakt aufnehmen.
https://www.stadionwelt.de/news/124422/kapital-ohne-kontrollverlust-doch-nicht-ohne-risiko


Das Bücherl hatt ich schon mal vor langer Zeit gekauft. Zu der Zeit war so glaube ich die Genossenschaft vom DFB noch nicht zu gelassen als Kapitalgesellschaft. KgAA, AG, und GmbH.
Ob heutzutage eine Gensossenschaft möglich ist, weiß ich nicht.
https://www.bisp-surf.de/Record/PU200507001569

Wobei man immer unterscheiden muss zwischen einer Genossenschaft, die Teil einer Stadionfinanzierung wird oder einer Genossenschaft, die sich aktiv am Spielbetrieb beteiligt.

Sport-Genossenschaften - Kanzlei dafür?

Joerg ⌂, Thursday, 23.07.2026, 21:43 (vor 3 Tagen) @ Theo Ost formerly known as Theo West

Eine "eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung" wäre sicher auch DFB kompatibel, da es dem DFB bei allen Gesellschaftsform vor allem darum geht Haftungen zu beschränken

Sport-Genossenschaften - Kanzlei dafür?

lustiger_hans, Friday, 24.07.2026, 07:38 (vor 2 Tagen) @ Joerg

Eine "eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung" wäre sicher auch DFB kompatibel, da es dem DFB bei allen Gesellschaftsform vor allem darum geht Haftungen zu beschränken

Prinzipiell ist eine Genossenschaft ja eh immer auf die Haftung in ihr Vermögen beschränkt.

Aber: Eine Genossenschaft basiert darauf, selbständig zu handeln und nur ihren Mitgliedern Rechenschaft zu schulden. Im Prinzip einfach ein wirtschaftlich tätiger Verein. Und genau da beißt es sich aus meiner Sicht: Der eV müsste den Spielbetrieb in eine Genossenschaft geben, auf die er keinen Einfluss haben kann. Da sehe ich sogar Hindernisse im Satzungsprinzip, Vereinsvermögen nur mit 3/4 Mehrheit abzugeben.

Eine Genossenschaft würde wohl eher Sinn machen, wenn der eV draufgehen würde und man eine komplett neue Struktur schaffen will, die hauptsächlich Profifußball betreibt. An dem Punkt sind wir aber nicht.

Sport-Genossenschaften - Kanzlei dafür?

deare, Friday, 24.07.2026, 08:18 (vor 2 Tagen) @ lustiger_hans

aber man könnte doch die Spielbetriebs-GmbH in eine KGaA umwandeln und davon 60% an eine neu gegründete Genossenschaft verkaufen? .. ok I bin scho staad

Sport-Genossenschaften - Kanzlei dafür?

lustiger_hans, Friday, 24.07.2026, 08:55 (vor 2 Tagen) @ deare

aber man könnte doch die Spielbetriebs-GmbH in eine KGaA umwandeln und davon 60% an eine neu gegründete Genossenschaft verkaufen? .. ok I bin scho staad

Ja. Aber das geht auch mit einer GmbH. Wenn man diese Rechtsform belässt, kann man dann die Fehler, die man gemacht hat, in den Vereinschroniken später auch viel besser unterscheiden ;-) , wenn man von KGaA und GmbH sprechen kann und nicht beide Konstrukte KGaA heißen.

Nachdem man aus unserer Vergangenheit ja schon recht klar ableiten kann, dass es in dem Laden nie dauerhaft klappt. Wo kämen wir denn hin, wenn wir das jetzt auf einmal ändern würden. Wir sind schließlich ein Traditionsverein!

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harie(nicht eingeloggt) @, Sunday, 26.07.2026, 11:30 (vor 4 Stunden, 26 Minuten) @ Joerg
bearbeitet von harie(nicht eingeloggt), Sunday, 26.07.2026, 11:40

Eine eGmbH ist nicht mehr zulässig, da die Haftung einer eG sowieso nur auf die Einlagen der Genossenschaftsmitglieder begrenzt ist, sofern keine Nachschußpflicht in der Satzung verankert ist.

Dem DFB geht es nicht um die Haftungsbegrenzung, sondern die Einflussnahme des Muttervereins als letzte Instsanz(50+1). Das ist in einer Genossenschaft nur gegeben, wenn die Mitglieder der eG auch Mitglieder im Mutterverein sein müssen.

Bei Austritt aus dem Mutterverein müsste dann auch ein Auschluss aus der Genossenschaft erfolgen, was aber auch zu einem Auszahlungsanspruch der Genossenschaftsanteile führt. Das kann problematisch werden bei vielen Austritten von Mitgliedern oder wenn größere Beträge als Einlage vorhanden sind. Das kann zu einer Unterkapitlaisierung der Genossenschaft führen.
Eine Genossenschaft als Ersatz einer Kapitalgesellschaft für den Spielbetrieb ist eher keine gute Idee.

Eine Genossenschaft als Finanzierungsmodell ist ebenfalls auf wackeligen Beinen.
Was wie und in welchem Umfang finanziert werden soll legt die Mitgliederversammlung fest.
Jetzt schau Dir mal Sechzig an. Da ist das einzige wirklich gemeinsame Ziel, dass man sportlichen Erfolg haben will. Aber beim Wie und Wann gehts schon los mit den teils himmelweiten Unterschieden. Gleiches beim Stadion.
Wie will man da eine einheitliche Linie für eine Genossenschaft und die Verwendung der finanziellen Mittel finden?

Dass alle Mitglieder nur eine Stimme haben egal in welcher Höhe Einlagen erfolgt sind, ist auch eher theoretisch. Solche Mitglieder haben allein schon deshalb mehr Gewicht, weil eine KÜndigung mit Auszahlunganspruch der Genossenschaftsanteile sehr wohl eine erhebliche Auswirkug auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit haben würde.

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