Zwecks dera MV dann im Juni ... (Forum)
Da gabats wieder Infos:
https://tsv1860.org/newsreader/informationsheft-zur-mv-2026.html
Kraiburger, Monday, 18.05.2026, 15:12 (vor 25 Tagen)
Da gabats wieder Infos:
https://tsv1860.org/newsreader/informationsheft-zur-mv-2026.html
tribuna na grobishteto, Monday, 18.05.2026, 16:44 (vor 25 Tagen) @ Kraiburger
Da gabats wieder Infos:
https://tsv1860.org/newsreader/informationsheft-zur-mv-2026.html
Zitat: Übertragungen (auch Teilübertragungen) grundsätzlich nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschafterversammlung (75%-Mehrheit).
Damit ist die MV bei weiteren Anteilsverkäufen raus, oder?
Bangaranga!

AlexGiesing, Monday, 18.05.2026, 22:07 (vor 25 Tagen) @ tribuna na grobishteto
Danke für den Hinweis. Und schon weiß ich nicht mehr, wie ich da zustimmen sollte. Eine Marionette im Amt und ohne Zustimmungsvorbehalt durch 75% Mehrheit auf der MV sind die Anteile weg. Oder verstehe ich da irgendwas grundsätzlich falsch?
Joerg
, Monday, 18.05.2026, 22:24 (vor 25 Tagen) @ tribuna na grobishteto
Ja genau, wie beim Verkauf der Anteile an der Geschäftsführungs GmbH, da ist die MV auch raus
Kraiburger, Tuesday, 19.05.2026, 07:25 (vor 24 Tagen) @ tribuna na grobishteto
Was ist denn deiner Meinung nach die Gesellschafterversammlung, auf der eine 75%-Mehrheit notwendig ist, wenn der einzige Gesellschafter der eV ist?
Aber ich stimme dir zu, das sollte noch konkretisiert werden!
AlexGiesing, Tuesday, 19.05.2026, 07:52 (vor 24 Tagen) @ Kraiburger
Im worst case Szenario gehts ja nicht ums glauben, hoffen oder den gesunden Menschenverstand. Da gehts darum, was auf dem Papier steht. Und wenn der einzige Gesellschafter der e.V. ist und das Thema Gesellschafterversammlung nicht näher definiert ist, besteht die Gesellschafterversammlung im Zweifel aus der höchsten Vertretung des Gesellschafters. Und das ist hinreichend wahrscheinlich der gewählte Präsident des e.V.. Das muss in meinen Augen ganz dringend noch konkretisiert werden.
münchen78, Tuesday, 19.05.2026, 10:19 (vor 24 Tagen) @ AlexGiesing
Ihr seids mir scho so a Gsellschaft... eigentlich eher a Bagage.
Deshalb is des eigentlich auch eher a Bagage-Versammlung...
tribuna na grobishteto, Tuesday, 19.05.2026, 11:54 (vor 24 Tagen) @ Kraiburger
Was ist denn deiner Meinung nach die Gesellschafterversammlung, auf der eine 75%-Mehrheit notwendig ist, wenn der einzige Gesellschafter der eV ist?
Aber ich stimme dir zu, das sollte noch konkretisiert werden!
Für mich wäre es die Gesellschafterversammlung der neu gegründeten GmbH. Ob für diese die Satzung des e.V. gilt, kann ich nicht rauslesen. Daher die Frage.
Bangaranga! 
