Zwecks dera MV dann im Juni ... (Forum)
Da gabats wieder Infos:
https://tsv1860.org/newsreader/informationsheft-zur-mv-2026.html
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Zitat: Übertragungen (auch Teilübertragungen) grundsätzlich nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschafterversammlung (75%-Mehrheit).
Damit ist die MV bei weiteren Anteilsverkäufen raus, oder?
Bangaranga!

Danke für den Hinweis. Und schon weiß ich nicht mehr, wie ich da zustimmen sollte. Eine Marionette im Amt und ohne Zustimmungsvorbehalt durch 75% Mehrheit auf der MV sind die Anteile weg. Oder verstehe ich da irgendwas grundsätzlich falsch?
Ja genau, wie beim Verkauf der Anteile an der Geschäftsführungs GmbH, da ist die MV auch raus
Was ist denn deiner Meinung nach die Gesellschafterversammlung, auf der eine 75%-Mehrheit notwendig ist, wenn der einzige Gesellschafter der eV ist?
Aber ich stimme dir zu, das sollte noch konkretisiert werden!
Im worst case Szenario gehts ja nicht ums glauben, hoffen oder den gesunden Menschenverstand. Da gehts darum, was auf dem Papier steht. Und wenn der einzige Gesellschafter der e.V. ist und das Thema Gesellschafterversammlung nicht näher definiert ist, besteht die Gesellschafterversammlung im Zweifel aus der höchsten Vertretung des Gesellschafters. Und das ist hinreichend wahrscheinlich der gewählte Präsident des e.V.. Das muss in meinen Augen ganz dringend noch konkretisiert werden.
Ihr seids mir scho so a Gsellschaft... eigentlich eher a Bagage.
Deshalb is des eigentlich auch eher a Bagage-Versammlung...
Was ist denn deiner Meinung nach die Gesellschafterversammlung, auf der eine 75%-Mehrheit notwendig ist, wenn der einzige Gesellschafter der eV ist?
Aber ich stimme dir zu, das sollte noch konkretisiert werden!
Für mich wäre es die Gesellschafterversammlung der neu gegründeten GmbH. Ob für diese die Satzung des e.V. gilt, kann ich nicht rauslesen. Daher die Frage.
Bangaranga! 