Gründung einer Stadion-Betriebsgesellschaft geplant (Forum)

Herbert, Tuesday, 28.04.2026, 20:33 (vor 8 Stunden, 2 Minuten) @ trybuna cmentarna


Auch ohne dass die Ergebnisse der Studie vorliegen. Die 2-3 Monate bis diese angeblich fertig ist, könnten sogar mit dem Termin der MV kollidieren. Dann hast du nur die Aussagen der Stadionkommission, und des Präsidiums.

Also was bleibt zu entscheiden. Die Gründung einer GmbH, ohne Kosten für die Einlage, da extern bezahlt. Nachdem die Gesellschaft natürlich ein richtiger Schritt ist, kann man da schon zustimmen. Passiert ist aber m.E. immer noch nicht besonders viel.


Zustimmen? Im Prinzip ja, aber nur wenn den Mitgliedern ein Vorkaufsrecht bei den Anteilen eingeräumt wird, das genau würde bei der KGaA versäumt, bzw. verhindert


Bin ich da auf dem falschen Dampfer? Weil eigentlich geht es nur um die Finanzierung der GmbH Einlage. Sollte diese Finanzierung natürlich Anteile an der GmbH bedeuten, müsste man das wohl noch einmal nachfragen. Sorry, wenn ich da etwas doof nachfrage.

Finanzierung der GmbH Einlage (wenn nicht durch Darlehen an den e.V. "finanziert") geht immer mit Anteilen an der GmbH einher. Da kann aber z.B. der e.V. seine Anteile (dafür nimmt er halt die Gewinne aus dem Geschäftsbetrieb = z.B. Bamboleo, etc.) zur Nominale einbringen und zusätzliche Gesellschafter (wer auch immer, z.B. die Freunde des Sechzgerstadions oder Privatpersonen oder ..., je nachdem wen der e.V. halt "mitmachen" lässt) können dann gegen Aufpreis (der Aufpreis / Aufschlag wird in die Kapitalrücklage gebucht und sind keine Anteile sondern "nur" Geld in der GmbH) zahlen halt mehr, z.B. mal 10 oder mal 20 oder mal 100 oder ... . Wenn die GmbH bzw. der Stadionbau dann "nichts wird", dann ist das Geld halt weg, die GmbH wird liquidiert und das wars.

Aber was anderes. Nachdem der KO Vertrag immer wieder hinten runter fällt. Wie würde sich der auf die geplante Gesellschaft bei Fall von 50+1 auswirken? Quasi braucht es ja einen langjähringen, verlässlichen (hihi) Mieter der betreffenden Immobilie. :-D

Egal ob 50+1 oder nicht, die KgaA entscheidet als Mieter was sinnvoll für die KgaA ist. Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber eine 50+1 Entscheidung des e.V. zu gunsten einer GmbH (egal was die jetzt macht, muss ja nicht ein Stadion sein) die dem e.V. gehört und damit praktisch zu Lasten eines oder mehrere anderer Gesellschafter und das ohne "sportlichen Bezug" wäre zumindest "interessant". Daher würde ich jetzt bei 50+1 oder nicht 50+1 von einer ähnlichen Situation ausgehen, aber im schlimmsten Fall regeln so was halt Anwälte.


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