Thema Vorkaufsrecht (Forum)
Ich habe den sehr guten Sechzger Talk gerade angehört. Da wurde die sehr gute Frage gestellt, aber nicht beantwortet, ob der e.V. denn bei einem Verkauf der Ismaik-Anteile kein Vorkaufsrecht gehabt hätte. Uns ob es dafür nicht einer außerordentlichen Mitgliederversammlung bedurft hätte.
Weiß das jemand?
Klar, der e.V. hätte die Mittel LEIDER nicht gehabt. Aber gefragt worden wär ich schon gern.Und ein Randaspekt dessen wäre, wie man sich das vorstellen würde, denn abstimmen kann man ja nur über ein konkretes Angebot mit Zahlen. Und das würde es ja erst nach Ende einer Verhandlung geben, die man aber erst eingehen dürfte, wenn die Versammlung zugestimmt hätte.
Oder?
Nein 11.3.6 greift hier nicht.
1. Die Anteile werden nicht durch denn Verein verkauft, sondern durch die HAM und es auch zu keiner Änderung der Beteiligungsquote kommt.
2. Das Vorkaufsrecht wurde durch den Verein ausgeübt. Und zwar in der Form, dass er bzw. das Präsidium einen Käufer an Hasan Ismaik vermittelt hat.
