Das Kartellamt (Forum)
ja, gilt auch dann noch und gilt auch noch so lange bis der Kooperationsvertrag gekündigt ist und die Kündigung rechtswirksam wird. Also selbst wenn jetzt gekündigt wird noch recht lange bzw. je nach Gerichtsentscheid (den es dann wahrscheinlich geben wird).
Sprichst du von einer ordentlichen Kündigung? ....und was meinst du mit lange? Eine etwaige Kündigungsfrist, oder das zu befürchtende Gerichtsverfahren?
