Fachsimplerei (Forum)
"Vor allem aus den Fanszenen deutscher Fußballvereine gibt es Kritik an den neuen Regelungen. Auch manche Juristen sehen die Regeln kritisch: „Hierbei handelt es sich um hoheitliche Aufgaben, die per Grundgesetz durch den Staat zu erfüllen sind, die die Polizei sich nun aber privat bezahlen lassen will”, sagt etwa der Berliner Rechtsanwalt Rene Lau, der unter anderem Fußballfans vertritt. In einem Strafverfahren seien diese Regeln akzeptabel, findet er, denn da müsse ein Verurteilter für die Kosten des Verfahrens aufkommen.
„Aber darauf kommt es hier gar nicht an.” Personen, deren Schuld oder Unschuld zunächst gar nicht in Frage stünden, würden dazu gezwungen, für die Kosten alltäglicher Polizeiarbeit aufzukommen. „Damit handelt die Polizei wie ein Privatunternehmen, das sich seinen Aufwand bezahlen lässt. Das halte ich für höchst problematisch.” Lau rät jedem Betroffenen, vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht Einspruch gegen einen Gebührenbescheid einzulegen und notfalls zu klagen.
Das „Bündnis aktiver Fußballfans”, ein vereinsübergreifender Zusammenschluss von Fußballfans in Deutschland, reagierte mit Sarkasmus auf die Gebührenverordnung, die in Fankreisen vor allem als Schikane eines repressiven Staates wahrgenommen wird: eine gebührenbezahlte Heimfahrt durch Polizeibeamte „könnte sich lohnen in Anspruch zu nehmen, wenn man mal wieder eine Waschmaschine irgendwo abholen muss. Klingt für uns günstiger, als ein Auto zu mieten”, schrieb das BAFF auf seiner Facebookseite."
