Vereinausschlussverfahren (Forum)
Darüber befindet meines Wissens laut Satzung der Vereinsrat auf Vorschlag des Präsidium. Also keine Aufgabe für die MV.
Keine Aufgabe für die MV, aber jedes Mitglied kann einen Antrag auf Vereinsauschluss eines anderen Mitglieds (optimalerweise mit Begründung) stellen. Danach entscheidet der Vereinsrat (nach Anhörung des Betroffenen) und falls das ausgeschlossene Mitglied mit der Entscheidung nicht einverstanden ist kann er beim Ehrenrat dagegen Einspruch einlegen. Der Ehrenrat entscheidet dann endgültig. Das Präsidium und die MV haben damit nichts zu tun.
