Mitgliedsermäßigung Dauerkarte und sonstige... (Forum)

harie(ohne R), Monday, 27.05.2019, 12:38 (vor 2623 Tagen) @ Randpositionslöwe

Das NLZ wird ja sowohl als auch durch e.V und KGaA betrieben.

Für die Mannchaften U14 bis U17 die zum e.V. gehören wird die jeweilige Kostenaufteilung durch den Servicvertrag geregelt.
Und hier trägt die KGaA bisher U17 100%, U16 75%, U15 und U14 50 % der Kosten(die berühmten 540.000 Euro).

Wenn nun Änderungen an dieser Finanzierung erfolgen, dann kann das nach der Weigerung HIs zum Vorschlag des e.V. nur im Rahmen einer Änderung oder gar kompletten Neuverhandlung des Servicevertrages erfolgen. Insbesondere nachdem die KGaA schon seit 2015 nichts mehr zahlt(die berühmten Stundungen durch den e.V.).

Und da würde dann der Wegfall des Finanzierungsanteils der KGaA sicher nicht spurenlos bleiben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der e.V. die vollen Kosten des NLZ bis zur U17 übernimmt ohne irgendeine Änderung am Status Quo(z.B. Verzicht auf alle Ausbildungsentschädigungen, Ablösen, Mieten) vorzunehmen. Allein schon deshalb weil auch das Finanzamt absegnen muss, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden und verdeckte Einlagen auszuschliessen.

Schau mer mal.


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