Denkmalschutz in Giesing! (Forum)

BlueMagic, Monday, 04.09.2017, 13:20 (vor 3162 Tagen)

Aus der heutigen Rathausumschau

Widerrechtlicher Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes
in Giesing
(4.9.2017) An der Oberen Grasstraße 1 in Giesing wurde am Freitag Nach-
mittag innerhalb weniger Minuten ein unter Denkmalschutz stehendes
Gebäude widerrechtlich abgerissen. Das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung hat gegen dieses Vorgehen sofort alle zur Verfügung stehen-
den rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen getroffen und verurteilt den
dennoch erfolgten Abbruch des Gebäudes scharf.
Der Bauherr hatte lediglich eine Erlaubnis, das Gebäude denkmalgerecht
zu sanieren, jedoch keinerlei Genehmigung zu erweiterten Baumaßnah-
men, geschweige denn zum Abbruch.
Als am Donnerstag, 31. August, mit einem Bagger Maßnahmen am Ge-
bäude vorgenommen wurden, alarmierte die Anwohnerschaft die Polizei.
Die Lokalbaukommission war im Rahmen der Bauaufsicht unverzüglich vor
Ort und verfügte unmittelbar die Einstellung der Bauarbeiten sowie die Ab-
sicherung der Baustelle. Dies wurde im selben Zug dem Bauherrn telefo-
nisch mitgeteilt, woraufhin dieser erklärte, dass die Arbeiter diese Tätigkeit
nicht hätten ausüben sollen und er dies kritisch verfolgen würde. Die Bau-
einstellungsverfügung wurde sodann ebenfalls schriftlich erteilt.
Entgegen dieser klaren Sachlage und entgegen der am Vortag geäußerten
Haltung des Bauherrn wurden am Freitag, 1. September, am späten Nach-
mittag dennoch erneut und in großer Eile die Abrissarbeiten fortgeführt,
bevor die wiederum zur Oberen Grasstraße gerufenen Behörden eingreifen
konnten. Hierdurch wurde ein für den Stadtteil identitätsstiftendes und als
Teil der ehemaligen Feldmüllersiedlung ausdrücklich unter Denkmalschutz
gestelltes Gebäude unwiderbringlich zerstört. Im Rahmen des weiteren
Vorgehens wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung alle zur Ver-
fügung stehenden rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten ausschöpfen, u.a.
drohen hier Bußgelder in sechsstelliger Höhe.

Denkmalschutz in Giesing!

Z*, Monday, 04.09.2017, 14:07 (vor 3162 Tagen) @ BlueMagic

Baggerfahrer und Arbeiter flohen vor Polizei und wütenden Nachbarn.
Ich bin gespannt was da noch folgt(nach vermutlich reiflicher Prüfung!)

Denkmalschutz in Giesing!

tomtom, Monday, 04.09.2017, 14:22 (vor 3162 Tagen) @ Z*

Ich schätze mal, dass zügig gebaut wird und dass das drohende sechsstellige Bußgeld (wird sich wohl allenfalls im unteren Bereich bewegen) wohl schon einkalkuliert ist. Der Protest wird sich auch legen. Nach Fertigstellung gibt es noch ein paar Schmierereien à la "Scheiss-Spekulanten", damit hat es sich dann auch aber. Ähnliches habe ich in Haidhausen gesehen.

Die meisten Grissmaikis würden sich über so etwas an anderer Stelle bestimmt freuen ...

Baggerfahrer und Arbeiter flohen vor Polizei und wütenden Nachbarn.
Ich bin gespannt was da noch folgt(nach vermutlich reiflicher Prüfung!)

Denkmalschutz in Giesing!

BlueMagic, Monday, 04.09.2017, 14:38 (vor 3162 Tagen) @ tomtom

Um neu zu bauen braucht es aber eine Baugenehmigung.
Sowas kann schon mal dauern, wenn es keine Priorität hat.......

Allerdings gibt es wohl kaum Versagungsgründe für eine beantragte Baugenehmigung, wenn sich der Bauherr an das Baurecht hält.

Denkmalschutz in Giesing!

Z*, Monday, 04.09.2017, 14:51 (vor 3162 Tagen) @ BlueMagic

Eigentum hat bei uns eben Vorrang vor manchem!!

Denkmalschutz in Giesing!

BlueMagic, Monday, 04.09.2017, 15:02 (vor 3162 Tagen) @ Z*

Ja.

Zwar sinnlos, aber eigentlich sollte auf

Art. 14 Abs. 2 GG:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

und

Art. 158 Bayerische Verfassung:
Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit. Offenbarer Mißbrauch des Eigentums- oder Besitzrechts genießt keinen Rechtsschutz.

schon hingewiesen werden.

Mich gehts ja nix an, ...

ex-mitglied, Monday, 04.09.2017, 18:24 (vor 3162 Tagen) @ BlueMagic

...aber man könnte ja mal über folgende Rechts-Konstruktion nachdenken:

Wieso eigentlich sollte denn der Denkmalschutz dadurch aufhören,
daß eine Baufirma unerlaubterweise das Haus abbricht?
Rein rechtlich existiert es ja noch.
Das wiederum würde bedingen, daß auf der Fläche des unerlaubt abgerissenen Hauses
eben wegen des Denkmalschutzes kein neues Haus errichtet werden kann.
Der Denkmalschutz bleibt bestehen und dokumentiert so sozusagen auch noch den unerlaubten Abriss als weitere Geschichte des Hauses.

Das wäre die einzig senkrechte Folge - mindestens aus meinem Gerechtigkeitsgefühl heraus.
Denn damit ist dem illegalen Tun von Besitzer, Bauträger und wer weiß wem auch die Höchststrafe erteilt -
nämlich keinerlei Verwertungsmöglichkeiten mehr für das Objekt, sondern vielmehr Totalverlust der Immobilie.

:-D

Für mich gibts da nur eine Konsequenz

harie, Monday, 04.09.2017, 19:54 (vor 3161 Tagen) @ ex-mitglied

Wiederaufbau durch den Auftraggeber + Strafe im Höchstmaß.

Ansonsten liegen weitere geschützte Gebäude schneller in Schutt und Asche wie der Bußgeldbescheid hierfür ausgestellt ist. Dann kannst den Denkmalschutz auch auflösen.

Für mich gibts da nur eine Konsequenz

Z✳️, Monday, 04.09.2017, 20:19 (vor 3161 Tagen) @ harie

Dem steht unser seltsames Eigentumsverständnis entgegen. Leider!

Für mich gibts da nur eine Konsequenz

harie, Tuesday, 05.09.2017, 11:11 (vor 3161 Tagen) @ Z✳️

Nein tut es nicht!

Eigentum und Besitz Art 14 GG, kann durch Gesetze und dazu gehört das Denkmalschutzgesetz, eingeschränkt werden. Ebenso kann Grund und Boden in das Gemeineigentum überführt werden.

Grundlage hierzu Denkmalschutzgesetz Artikel 4 und 18(1).

Für mich gibts da nur eine Konsequenz

Z*, Tuesday, 05.09.2017, 12:01 (vor 3161 Tagen) @ harie

Einspruch Euer Gnaden:
Sowohl für Straßenbau als auch für den Naturschutz kann "normalerweise" enteignet werden.
Sag mir mal wo und wann dies für Letzteres durchgeführt wurde!?

Was genau ist daran nicht zu verstehen?

harie, Tuesday, 05.09.2017, 12:15 (vor 3161 Tagen) @ Z*

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 14 
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Art 15 
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.

Denkmalschutzgesetz Art 18 (1)
Kann eine Gefahr für den Bestand oder die Gestalt eines Bau- oder Bodendenkmals oder eines eingetragenen beweglichen Denkmals auf andere Weise nicht nachhaltig abgewehrt werden, so ist die Enteignung zugunsten des Staates oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts zulässig.

Was genau ist daran nicht zu verstehen?

BlueMagic, Tuesday, 05.09.2017, 13:17 (vor 3161 Tagen) @ harie

Problem ist halt, dass schon Tatsachen geschaffen sind. Da gibt es kein Denkmal mehr, dessen Bestand gefährdet ist. Und ob diese Vorschrift dann noch einschlägig ist, kann zumindest bezweifelt werden. Wäre vielleicht ein schöner Fall, den man bis ans Bundesverwaltungsgericht oder höher bringen könnte.
Klar, das gesunde Empfinden sagt einem, dass da eine angemessene Vergeltung/Strafe her muss.
Insbesondere im Verhältnis zum zu erwartenden wirtschaftlichen Gewinn, der ja wohl Grund für den widerrechtlichen Abriss war. Da scheint ein möglicher 6-stelliger Betrag eher gering. Zumal, wenn er sich erwartungsgemäß im unteren Bereich bewegen wird.

Was genau ist daran nicht zu verstehen?

harie(unangemeldet), Tuesday, 05.09.2017, 13:39 (vor 3161 Tagen) @ BlueMagic

Problem ist halt, dass schon Tatsachen geschaffen sind. Da gibt es kein Denkmal mehr, dessen Bestand gefährdet ist. Und ob diese Vorschrift dann noch einschlägig ist, kann zumindest bezweifelt werden. Wäre vielleicht ein schöner Fall, den man bis ans Bundesverwaltungsgericht oder höher bringen könnte.
Klar, das gesunde Empfinden sagt einem, dass da eine angemessene Vergeltung/Strafe her muss.
Insbesondere im Verhältnis zum zu erwartenden wirtschaftlichen Gewinn, der ja wohl Grund für den widerrechtlichen Abriss war. Da scheint ein möglicher 6-stelliger Betrag eher gering. Zumal, wenn er sich erwartungsgemäß im unteren Bereich bewegen wird.

Eben diesen wirtschaftlichen Gewinn gilt es nicht zu entstehen zu lassen.
Also Enteignung des Grund uns Bodens Wiederaufbau der Fassade nach Fotos und Plänen.
Entschädigungszahlungen für den Grund in Strafen und Kostenbeteiligung an der Wiederherstellung fließen lassen.

Wie ich schon sagte. Wenn das nicht mit aller Konsequenz bis in die letzte Instanz durchgezogen wird von München und Bayern, dann können ihr Denkmalschutzgesetz mitsamt zugehörigen Amtsapparat auflösen weil dann ist das nur noch ein Fall fürs Schwarzbuch des Bunds der Steuerzahler.

Was genau ist daran nicht zu verstehen?

ex-mitglied, Tuesday, 05.09.2017, 14:57 (vor 3161 Tagen) @ harie(unangemeldet)

...Also Enteignung des Grund uns Bodens Wiederaufbau der Fassade nach Fotos und Plänen...

Genau das ist leider kein Denkmalschutz im Sinne des Erfinders.
Wieder-oder Neuaufbau zerstörter Bausubstanz ist hochproblematisch und geht genau deswegen oft sehr schief - siehe z.B. Wiederaufbau Berliner Stadtschloß!!!

Strafen alleine bringen auch nix, weil in solchen Fällen dieselben bereits in einer Planung kalkulatorisch eingepreist werden.
Und falls Geldstrafen doch hoch genug sind, eine verantwortliche Firma damit per Insolvenz aus dem Verkehr zu ziehen, dann gründen die Besitzer einfach eine neue und machen ungehindert weiter.

Wie schon erwähnt, das einzig senkrechte wäre, das erhoffte Baurecht zu verhindern.

Vielleicht gibt es wenigstens die Hoffnung, daß dieser Fall die entsprechenden Gesetzgebungsgremien darüber nachdenken läßt,
wie so etwas in Zukunft gemacht werden könnte. Z.B. Denkmalschutz bedingt automatisch eine Art "Baurechtsinsel" für das Objekt, die mit einer sog. "Veränderungssperre" wg. des Denkmalschutzes belegt ist...Nicht unkompliziert...

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Mich gehts ja nix an, ...

Nik, Monday, 04.09.2017, 20:37 (vor 3161 Tagen) @ ex-mitglied

Enteignen. Was anderes wirkt wahrscheinlich nicht.

Giesing geht jeden was an ...

Z*, Tuesday, 05.09.2017, 10:29 (vor 3161 Tagen) @ Nik

.

"Killing Giesing"

tomtom, Tuesday, 05.09.2017, 11:15 (vor 3161 Tagen) @ Z*

Drastischer Aufmacher im "SZ"-Lokalteil und ein Kommentar "Empörung alleine reicht nicht". Der gute Plöchi, Stefan Plöchinger, Online-Chef der "SZ", hatte als Nachbar das Thema letzte Woche via Facebook gut in Szene gesetzt. Bin mal gespannt, wie das weitergeht, hoffentlich nicht so, wie ich gestern unkte.

Wichtige Lyrik zum Thema Verwertung

Löwenbomber, Tuesday, 05.09.2017, 12:07 (vor 3161 Tagen) @ ex-mitglied

SCHRILLES BUNTES HAMBURG von KETTCAR

Wir hatten 4, 5 gute Jahre
In zukünftiger bester Lage
Der Malerfürst lässt leise wissen:
Ab jetzt kommen die Touristen

Pioniere in Problemgebieten
Wo wir hinkommen, da steigen Mieten
Wir tun, als ob wir das nicht wüssten
Ab jetzt kommen die Touristen

In der Hafencity-Abendsonne
Off-Kunst-Events
Hier: Perlenkettenpläne
Dort: Nudeln mit Senf

Dann das rettende Ufer
Auf dem Schoß des Intendanten
In der Jägermeister-Rockliga
Wir haben schon verstanden:

Es muss immer alles komplett verwertet werden
Wenn es komplett verwertet werden kann
[x6]

Hop-on-hop-off Bustransfer
Wo wir einst unter Bäumen schliefen
Jetzt zählen nur noch die Devisen
Der Geister, die wir riefen

Und euer Leuchtturm ist
Wirklich schön geworden
Verkauft die Stacheldraht-Aussicht
An die trampelnden Horden

Schrilles, buntes Hamburg

Vom Tal der Enttäuschung
Zum Hang der Erkenntnis

Es muss immer alles komplett verwertet werden
Wenn es komplett verwertet werden kann
[x8]

Businesspunks und Minenhunde
Hungermarsch und Laptop-Poser
Ein leerer Saal, ein weißes Blatt
Der Malerfürst verlässt die Stadt
Auf Champagner-Vernissagen
Bei den brennenden Barrikaden
Im Rausch und in der Stille
Am Ende steht der freie Wille

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