Und schuld ist... (Forum)

Busfahra_, Tuesday, 01.08.2017, 10:59 (vor 3177 Tagen) @ Heidelberg

... die bayerische Versammlungsstättenverordnung:

§12 Toilettenräume
[...]
(2) Für Rollstuhlbenutzer muss eine ausreichende Zahl geeigneter, stufenlos erreichbarer Toiletten, mindestens jedoch je zehn Plätze für Rollstuhlbenutzer eine Toilette, vorhanden sein.
[...]


Großartig, was man alles so regeln kann.


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