Stundung als Mittel einer positiven Fortführungsprognose... (Forum)

friedhofstribüne, Monday, 10.07.2017, 22:56 (vor 3209 Tagen)

Soweit ich bisher gehört habe, fusst die Fortführungsprognose vom Fauser doch hauptsächlich darauf, dass uns so gut wie alle Verbindlichkeiten gestundet wurden, bzw. werden. Jetzt mal unter uns Betschwestern. Das ist doch eine Farce, wenn Stundungen von Verbindlichkeiten, die sicherlich nie zurück bezahlt werden können, dazu dienen sollen eine positive Fortführungsprognose für diese DrecksKGaA zu stellen. Und zwar sogar so positiv dass gar kein dran denken an eine Insolvenz ist. Also mir geht das nicht ein.

Stundung als Mittel einer positiven Fortführungsprognose...

Schreihals zustimmend, Tuesday, 11.07.2017, 00:20 (vor 3209 Tagen) @ friedhofstribüne

Genau das denk ich mir auch die ganze Zeit. Ob wir 2018 oder 2019 diese 8 Mios nicht zurückzahlen können, macht doch keinen Unterschied. Von den anderen Verbindlichkeiten ganz zu schweigen.

Stundung als Mittel einer positiven Fortführungsprognose...

Sohn des Landes der Schweiz-Bezwinger !, Tuesday, 11.07.2017, 01:16 (vor 3209 Tagen) @ Schreihals zustimmend

Genau das denk ich mir auch die ganze Zeit. Ob wir 2018 oder 2019 diese 8 Mios nicht zurückzahlen können, macht doch keinen Unterschied. Von den anderen Verbindlichkeiten ganz zu schweigen.

Naja die Idee ist wohl, dass die Tilgung über einen längeren Zeitraum, also mehrere Raten gestreckt wird. Erstmal geht es jedenfalls darum Zeit zu gewinnen. Ob die konkrete Rückzahlung wirklich irgendwann klappt, bleibt natürlich abzuwarten. Aber es ist eben die Pflicht eines GF's erstmal jede mögliche Insolvenz solange abzuwenden wie es nur irgendwie geht in der Hoffnung irgendwie die Kurve in Zukunft zu kriegen.

Ob es nun diese Woche zur Insolvenz kommt oder nicht, liegt alleine an Hasan. Mir wäre am liebsten, er wendet sie erstmal ab um dann aber schnellstmöglich einem vernünftigeren Investor seine Anteile zu verkaufen.

Wobei das Zweite wohl vorerst wieder ein frommer Wunsch bleibt :-(

Stundung als Mittel einer positiven Fortführungsprognose...

Busfahra_, Tuesday, 11.07.2017, 08:58 (vor 3209 Tagen) @ Schreihals zustimmend

Genau das denk ich mir auch die ganze Zeit. Ob wir 2018 oder 2019 diese 8 Mios nicht zurückzahlen können, macht doch keinen Unterschied. Von den anderen Verbindlichkeiten ganz zu schweigen.

Ihr ewiggestrigen Grattler immer!
2019/20 spielen wir ja schon wieder zweite Liga, da werden die Sponsoren Schlange stehen, Hasan zückt sein Scheckbuch und die paar Millionen Schuld interessieren keine Sau mehr! Und danach kaufen wir 10 Brasilianer und spielen Schwammerlliga, zefix!

Aber ernsthaft:
Ich habe ja keine Ahnung von dem ganzen BWL-Schmarrn, könnte mir aber vorstellen, dass diese Fortführungsprognose über zwei Jahre ja nicht auf den Mist vom Fauser gewachsen ist, sondern einer gesetzlichen Regelung zu Grunde liegt.
Hier gibt's doch diesbezüglich kompetente Barista, die sicher mehr dazu sagen können. Herbert, bitte melden!

Insolvenzgründe

Herbert, Tuesday, 11.07.2017, 14:52 (vor 3209 Tagen) @ Busfahra_

Herbert, bitte melden!

Wenn ich schon so nett (die zwei t in "bitte" gefallen mir immer besser als die zwei t in "aber flott") angesprochen werden, dann mal meine Meinung dazu:

Es gibt nach Insolvenzrecht mehrere Insolvenzgründe:

1. Zahlungsunfähigkeit (§17 InsO): Grob gesagt ist das, wenn die KGaA aktuell fällige (bzw. überfällige) Zahlungen nicht bezahlen kann und auch nicht kurzfristig (z.B. Aufnahme eines Darlehens, Vereinbarung einer Stundung mit dem Gläubiger, frisches Kapital, Verkauf von Aktiva, Eingang von ausstehenden Zahlungen, etc.) dafür sorgt, dass bezahlt werden kann. Es geht hier nicht darum gleich Insolvenz anzumelden, wenn mal für wenige Tage das Geld nicht reicht, sondern wenn auf längere Zeit aktuell fällige Zahlungen nicht geleistet werden können. Eine "vorübergehende Zahlungsstockung" ist z.B. noch kein Insolvenzgrund.

2. Überschuldung (§19 InsO): Hier ist wichtig, dass der Gesetzgeber das Thema Überschuldung als Insolvenzgrund vor ein paar Jahren in so weit geändert hat, dass nur noch bei einer fehlenden positiven Fortführungsprognose die Überschuldung zu prüfen ist bzw. als Insolvenzgrund gilt. Eine positive Fortführungsprognose wird immer auf das aktuelle und folgende Geschäftsjahr erstellt (da wären wir dann bei den 2 Jahren) und neben einem Zahlungs- bzw. Liquiditätsplan für diese 2 Jahre braucht es noch den Willen der Gesellschafter die Gesellschaft weiter zu führen. Wenn keine positive Fortführungsprognose besteht / festgestellt wird, also im Endeffekt eine Zahlungsunfähigkeit (siehe 1.) innerhalb der nächsten 2 Jahre eintritt, dann muss Insolvenz angemeldet werden oder der handelnde (bzw. nicht handelnde) Geschäftsführer bekommt Probleme bis zur persönlichen Haftung.

3. drohende Zahlungsunfähigkeit (§18 InsO): Da geht es jetzt um die Wahrscheinlichkeit, dass die KGaA alle Verbindlichkeiten bzw. auch langfristige Darlehen, etc. zum Fälligkeitszeitpunkt bezahlen kann oder nicht. Die Besonderheit ist hier, dass ein Geschäftsführer, im Gegensatz zu 1. und 2., hier nicht verpflichtet ist, eine Insolvenz anzumelden, sondern er darf eine Insolvenz, insbesondere zur Gesundung des Unternehmens anmelden. Wenn allerdings Darlehen, insbesondere Gesellschafterdarlehen, nicht nur gestundet wurden, sondern mit qualifiziertem Rangrücktritt versehen wurden, dann gibt es keinen Fälligkeitstermin der Darlehen und daher auch, zumindest nicht aufgrund der Darlehen, keine drohende Zahlungsunfähigkeit.

Man könnte jetzt noch viel mehr schreiben, aber grob sind das jetzt die wichtigsten Punkte, die mir einfallen.

Insolvenzgründe

Busfahra_, Tuesday, 11.07.2017, 15:26 (vor 3209 Tagen) @ Herbert

Herbert, bitte melden!


Wenn ich schon so nett (die zwei t in "bitte" gefallen mir immer besser als die zwei t in "aber flott") angesprochen werden, dann mal meine Meinung dazu:

Es gibt nach Insolvenzrecht mehrere Insolvenzgründe:

1. Zahlungsunfähigkeit (§17 InsO): Grob gesagt ist das, wenn die KGaA aktuell fällige (bzw. überfällige) Zahlungen nicht bezahlen kann und auch nicht kurzfristig (z.B. Aufnahme eines Darlehens, Vereinbarung einer Stundung mit dem Gläubiger, frisches Kapital, Verkauf von Aktiva, Eingang von ausstehenden Zahlungen, etc.) dafür sorgt, dass bezahlt werden kann. Es geht hier nicht darum gleich Insolvenz anzumelden, wenn mal für wenige Tage das Geld nicht reicht, sondern wenn auf längere Zeit aktuell fällige Zahlungen nicht geleistet werden können. Eine "vorübergehende Zahlungsstockung" ist z.B. noch kein Insolvenzgrund.

2. Überschuldung (§19 InsO): Hier ist wichtig, dass der Gesetzgeber das Thema Überschuldung als Insolvenzgrund vor ein paar Jahren in so weit geändert hat, dass nur noch bei einer fehlenden positiven Fortführungsprognose die Überschuldung zu prüfen ist bzw. als Insolvenzgrund gilt. Eine positive Fortführungsprognose wird immer auf das aktuelle und folgende Geschäftsjahr erstellt (da wären wir dann bei den 2 Jahren) und neben einem Zahlungs- bzw. Liquiditätsplan für diese 2 Jahre braucht es noch den Willen der Gesellschafter die Gesellschaft weiter zu führen. Wenn keine positive Fortführungsprognose besteht / festgestellt wird, also im Endeffekt eine Zahlungsunfähigkeit (siehe 1.) innerhalb der nächsten 2 Jahre eintritt, dann muss Insolvenz angemeldet werden oder der handelnde (bzw. nicht handelnde) Geschäftsführer bekommt Probleme bis zur persönlichen Haftung.

3. drohende Zahlungsunfähigkeit (§18 InsO): Da geht es jetzt um die Wahrscheinlichkeit, dass die KGaA alle Verbindlichkeiten bzw. auch langfristige Darlehen, etc. zum Fälligkeitszeitpunkt bezahlen kann oder nicht. Die Besonderheit ist hier, dass ein Geschäftsführer, im Gegensatz zu 1. und 2., hier nicht verpflichtet ist, eine Insolvenz anzumelden, sondern er darf eine Insolvenz, insbesondere zur Gesundung des Unternehmens anmelden. Wenn allerdings Darlehen, insbesondere Gesellschafterdarlehen, nicht nur gestundet wurden, sondern mit qualifiziertem Rangrücktritt versehen wurden, dann gibt es keinen Fälligkeitstermin der Darlehen und daher auch, zumindest nicht aufgrund der Darlehen, keine drohende Zahlungsunfähigkeit.

Man könnte jetzt noch viel mehr schreiben, aber grob sind das jetzt die wichtigsten Punkte, die mir einfallen.

Super, danke für die Info!!!

Insolvenzgründe

groucho, Tuesday, 11.07.2017, 15:33 (vor 3209 Tagen) @ Herbert

Wäre folgendes Szenario möglich, Ismaik stundet zunächst nicht,Fauser muss Insolvenz anmelden. Jetzt stundet er plötzlich und lässt sich vom OG und ARGE als Retter feiern der 1860 vor den bösen Grünwaldis gerettet hat die nur die Insolvenz wollen?

Insolvenzgründe

Herbert, Tuesday, 11.07.2017, 15:41 (vor 3209 Tagen) @ groucho

Wäre folgendes Szenario möglich, Ismaik stundet zunächst nicht,Fauser muss Insolvenz anmelden. Jetzt stundet er plötzlich und lässt sich vom OG und ARGE als Retter feiern der 1860 vor den bösen Grünwaldis gerettet hat die nur die Insolvenz wollen?

Bin mir nicht sicher, aber nach meinen Infos ist mit Anmeldung einer Insolvenz aufgrund Zahlungsunfähigkeit der Geschäftsführer praktisch raus, ein Insolvenzverwalter wird bestimmt und dann geht das erst mal seinen Gang. Natürlich kann ein HI auch mit dem Insolvenzverwalter verhandeln, aber der ist, nach meinen Erfahrungen mit Insolvenzverwaltern von denen wir Geld wollten, extrem stressfrei, so lange seine Vergütung bezahlt werden kann.

Insolvenzgründe

Heidelberg, Tuesday, 11.07.2017, 16:23 (vor 3209 Tagen) @ Herbert

Könnte Fauser selbst auch dieser Insolvenzverwalter sein? Die Expertise hätte er ja, oder?

Insolvenzgründe

Busfahra_, Tuesday, 11.07.2017, 19:53 (vor 3208 Tagen) @ Heidelberg

Könnte Fauser selbst auch dieser Insolvenzverwalter sein? Die Expertise hätte er ja, oder?

Und falls tatsächlich ein Insolvenzverfahren kommen sollte, wäre Ismaik dann automatisch raus? Ich befürchte ja eher nicht...

Stundung als Mittel einer positiven Fortführungsprognose...

laimerloewe (c), Tuesday, 11.07.2017, 06:11 (vor 3209 Tagen) @ friedhofstribüne

Das ist wie bei Griechenland...

Aus eigener Kraft wird das nicht zu schaffen sein. Also kann man auf den schuldenschnitt warten oder auf einen neuen Investor hoffen. Aber mit ismaik wird man jedes Jahr das selbe Theater aus Ultimaten, Erpressungen usw haben. Uns kann nur der hexit helfen.

Daher: mach et, fauser!

Stundung als Mittel einer positiven Fortführungsprognose...

Weißbier, Tuesday, 11.07.2017, 09:00 (vor 3209 Tagen) @ friedhofstribüne

So eine ähnliche Frage habe ich mal im Löwenforum gestellt.

Die Antwort war, dass immer nur für zwei Jahre eine "positive Fortführungsprognose" gestellt werden muss, also dass man in dieser Zeit liquide ist.

Eine hoffnungslose Überschuldung wäre angeblich kein Grund für eine Insolvenz ..!?

Der Wikibäda erklärt es kurz und knackig

my inso mind, Tuesday, 11.07.2017, 09:26 (vor 3209 Tagen) @ friedhofstribüne

Ist zwar nicht sehr ausführlich aber mW schon richtig dargestellt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzgrund

Kern der Aussage für die KGAA: Auch wenn eine Gesellschaft an sich überschuldet ist, muss sie nicht Insolvenz anwenden wenn sie in den nächsten 2 Jahren wahrscheinlich liquide bleibt.

Soweit ich bisher gehört habe, fusst die Fortführungsprognose vom Fauser doch hauptsächlich darauf, dass uns so gut wie alle Verbindlichkeiten gestundet wurden, bzw. werden. Jetzt mal unter uns Betschwestern. Das ist doch eine Farce, wenn Stundungen von Verbindlichkeiten, die sicherlich nie zurück bezahlt werden können, dazu dienen sollen eine positive Fortführungsprognose für diese DrecksKGaA zu stellen. Und zwar sogar so positiv dass gar kein dran denken an eine Insolvenz ist. Also mir geht das nicht ein.

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