Lizenz in Darmstadt in Gefahr (Forum)

Weißbier, Thursday, 20.04.2017, 15:10 (vor 3300 Tagen) @ Kenny2

Zuweilen nervt dieser Bürokratismus, Formalismus der DFL/des DFB schon sehr; ich verstehe durchaus, dass nicht alles Kraut & Rüben sein soll und ein gewisser einheitlicher Standard wünschenswert ist, aber dass dann dermaßen die Daumenschrauben angezogen werden, wenn es mal nicht der Optimalvorstellung entspricht ...

http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/676068/artikel_20172f18_dfl-verweigert-keinem-klub-die-lizenz.html

Darmstadt 98 muss harte Auflagen im Bereich der Stadioninfrastruktur erfüllen. Dies teilte der Klub am Mittwochabend in einer Stellungnahme mit und kündigte in diesem Zuge an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Wie die DFL mitteilte, muss für eine weitere Genehmigung als Spielstätte im Profifußball die Gegengerade des Jonathan-Heimes-Stadions am Böllenfalltor bis zum 31. Januar 2018 überdacht sein. Alternativ müsse in ein Ausweichstadion umgezogen werden. Auch die Arbeitsbedingungen für die Medien seien "auf Dauer nicht tragfähig".

Zuweilen? Da würden mir jetzt eigentlich andere Ausdrücke einfallen. Was ich überhaupt nicht verstehe ist die Notwendigkeit einer Überdachung einer Tribüne. Warum sollte das Auswirkungen auf die Vergabe von Lizenzen haben?

Unsereins, oder so Deppenschalker, Pleitedortmunder vor einigen Jahren etc. etc. kommen immer wieder durch, und hier wird so ein Gedöhns wegen einer Tribünenüberdachung gemacht.


Natürlich hat das Einfluss. Siehe Anhang zur Lizenzordnung, Regelwerk für Stadien, §8:
Artikel 8 Kapazitäten
Das Fassungsvermögen der Stadien der Bundesliga und 2. Bundesliga muss mindestens 15.000 Zuschauer betragen, wobei in der Bundesliga mindestens 8.000 Sitzplätze vorhanden sein müssen. In der 2. Bundesliga sollen mindestens 4.500 Sitzplätze und müssen mindestens 3.000 Sitzplätze vorhanden sein.
Sämtliche Tribünenbereiche müssen einschließlich des Hauptumlaufbereichs gedeckt sein.
Für die Gästefans sind 10 % der Gesamtkapazität (Sitz- und Stehplätze), mindestens 1.500 Besucherplätze, davon bei Bedarf mindestens 450 Sitzplätze, vorzusehen.

Es hat also schon was mit der Lizenzordnung zu tun - natürlich bekommt man Ausnahmegenehmigungen, aber nicht auf Dauer...

Ich denke, der Friedhof zweifelt nicht die Existenz dieser Statuten an, sondern warum diese so bescheuert gemacht werden. Übrigens auch meine Meinung.


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