Chinesen wollen Bundesliga-Klubs kaufen (Forum)
Nach meiner Einschätzung sind nach internationalem Bilanzierungsstandard unsere Genussrechte als Fremdkapital, also Verbindlichkeiten/Schulden zu bilanzieren und nicht als Eigenkapital.
Du glaubst also, dass die Nasen in der 114 demnächst eine Bilanz nach IFRS aufstellen werden oder gar müssen?
Das könnte ganz großes Kino werden :D//Nachtrag
Wenn ich mich an meine Vorlesungen zur Bilanzierung recht erinnere, können Genüsse nach IFRS als EK bilanziert werden, wenn diese eine unbegrenzte Laufzeit und kein Kündigungsrecht haben.
Kann aber sein dass sich das schon längst überholt hat.
Nein, das glaube ich nicht.
Wenn dann würde das Ismaik machen müssen wenn er den Chinesen seine Anteile andrehen will.
Zum Nachtrag:
Das sind wir wohl ziemlich auf dem gleichen Stand.
Die Kündigungsmöglichkeit muss für den Inhaber der Genüsse ausgeschlossen sein.
Die Laufzeit muss wohl nicht unbegrenzt sein, aber es darf nach Ablauf der Laufzeit ausschließlich dem Unternehmen die Entscheidung zustehen, ob eine Rückzahlung erfolgt oder eine Wandlung in Vollgesellschaftsanteile.
Bei Fehlen einer dieser Voraussetzungen keine Bilanzierung als EK.
Im Fall von 60 also kein EK nach IFRS.
