Hausrecht... (Forum)

Kenny2, Tuesday, 07.02.2017, 21:54 (vor 3373 Tagen) @ Herbert

... hat allerdings der KgaA Geschäftsführer und daher hat das ganze "Schauspiel" nur wenig mit dem Ehrenrat bzw. dem e.V. zu tun. Was machst denn mit dann mit einem Fan, der gar nicht Mitglied im e.V. ist, den interessiert ja der Ehrenrat so gar nicht.

Ein Nichtmitglied kann er natürlich verweisen, bei einem Mitglied ist es trotzdem eleganter, den Ehrenrat einzuschalten, schon allein wegen der Schweigepflicht während des Verfahrens.


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