Hasan for president (Forum)

my vereinsmeier mind, Monday, 11.01.2016, 16:52 (vor 3743 Tagen) @ ice.bear#86

Wenn Du mir jetzt noch sagst welche Folge eine nicht erteilte Entlastung vereinsrechtlich hätte?


Wird er Vorstand nicht entlastet, haftet er mit seinem Privatvermögen*). Dann wäre es schnell vorbei mit Ismaiks Erpresserei. Als Präsident kann er aber trotzdem nicht AR/VR aussuchen und damit auch nicht machen was er will.


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*) http://www.kanzleiweber.com/haftung-vereinsvorstand.html

Das stimmt nicht und das steht auch nicht unter dem link.

Der Vorstand haftet wenn er vorsätzlich oder (grob) fahrlässig einen Schaden verursacht.

Die Entlastung ist - das kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen - nicht viel mehr als Folklore. Zum einen gilt sie eh nur im Innenverhältnis (zu den Gesellschaftern oder Mitgliedern) zum anderen ist sie hinfällig, wenn sie zwar erteilt wurde, der schadensverursachende Sachverhalt aber nicht bekannt war.

Auf der anderen Seite führt eine nicht erteilte Entlastung natürlich auch nicht automatisch zu einer Schadensersatzpflicht.


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